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WIPANO – Förderschwerpunkt Patentierung

Bundesweite Förderung

Was wird gefördert?

Das Programm "WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" unterstützt u.a. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Nutzung ihres kreativen Potenzials durch das Sichern und Nutzen von geistigem Eigentum.

Förderfähige externe Dienstleistungen im Förderschwerpunkt Patentierung im Modul 1 sind:

  • Beratung zur Schutzrechtsanmeldung (verpflichtend)
  • Stand-der-Technik–Recherche (inkl. Prüfung auf Neuheit) (verpflichtend)
  • Patentanwaltsleistungen für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent- bzw. Gebrauchsmuster (verpflichtend)
  • Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent bzw. Gebrauchsmuster
  • Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung (z.B. Anmeldestrategie)

Förderfähige externe Dienstleistungen im Förderschwerpunkt Patentierung im Modul 2 sind:

  • Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse (verpflichtend)
  • Marken- und Designanmeldungen
  • aktive Messeteilnahmen (Gebühren für Messestand)
  • Prototypen-Bau (ohne Eigenleistung)
  • Ausgaben für rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwertung (Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, Geheimhaltungs- oder Verwertungsvereinbarungen, usw.)
  • Zusätzliche Recherchen inklusive Beratung und Bewertung in Zusammenhang mit der Verwertung (Freedom-to-Operate-Recherche, Kollisionsrecherche, Marktrecherche, usw.)
  • Patentrechtsschutzversicherung
  • Erarbeitung eines Marketingkonzepts für die Verwertung der Erfindung

Wer fördert?

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen €.

Wie (viel) wird gefördert?

Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, die auf 32.000 € begrenzt sind. Der maximale Zuschuss beträgt somit 16.000 €, davon entfallen maximal 10.000 € auf Modul 1 und maximale 6.000 € auf Modul 2.

Welche Fristen gibt es?

Einreichungsfrist für Anträge: 31. Mai 2027 

In den letzten drei Jahren vor Antragstellung darf vom Unternehmen kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet worden sein.

Laufzeit

Projektlaufzeit: in der Regel 24 Monate

Geltungsdauer der Richtlinie bis 31. Dezember 2027

Weiterführende Informationen / Links

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Kontaktieren Sie mich:

Portrait David Haberle „Porträtfoto lächelnd mit kurzem, nach hinten gestyltem rötlich-blondem Haar und gepflegtem Bart. Er trägt ein weißes Hemd und ein dunkles Sakko. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt helle, moderne Architektur.“

David Haberle

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