Was wird gefördert?
Der Förderaufruf verfolgt das Ziel, einen nachhaltigen, rekursiven Transfer zwischen Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo-Forschung) und Anwendung zu stärken, damit einerseits Impulse aus Forschung und Wissenschaft den Weg in die Praxis – in erster Linie zu Akteuren in Hochschulen, Ministerien oder Politik – finden und andererseitse die für die Praktiker:innen drängenden Themen von der WiHo-Forschung aufgegriffen und bearbeitet werden.
Gefördert werden Projekte, die modellhaft aufzeigen, wie wissenschaftliche Erkenntnisse wirkungsvoll, nachhaltig und adressatengerecht in Praxis, Lehre und Hochschulmanagement eingebracht werden können. Mögliche Förderinhalte können unter anderem sein:
- Entwicklung und (exemplarische) Erprobung innovativer, effektiver Transferinstrumente und -formate in der WiHo-Forschung, z. B. Chatbots, kuratierte Newsletter für Forschungsergebnisse, die Etablierung neuartiger Veranstaltungsformate, Nutzung innovativer, neuartiger Transferkanäle oder Adressierung neuer Stakeholdergruppen.
- Entwicklung und (exemplarische) Erprobung nachhaltiger Transferstrukturen in der WiHo-Forschung, z. B. die Etablierung langfristiger Kooperationsformate zwischen Forschung und Praxis, die Implementierung von Best-Practice-Modellen für den Praxistransfer, die Schaffung von dauerhaften Schnittstellen zwischen Wissenschaft, Politik und Wirtschaft, oder der Aufbau von Netzwerken zur strukturellen Verankerung von WiHo-Transferprozessen.
- Stärkung von Transferkompetenzen in der WiHo-Forschung
Wer fördert?
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Wer wird gefördert?
Staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, weitere zum Sektor der staatlichen Hochschulen gehörende Institutionen und Trägereinrichtungen.
Es werden Verbund- und Einzelprojekte gefördert. Eine zusätzliche Beteiligung von assoziierten Partnern und Praxisakteuren (ohne Förderung) im Verbund wird begrüßt.
Wie (viel) wird gefördert?
Zuwendungsfähige Ausgaben oder Kosten sind:
- Personalstellen (zwischen 75 % und 100 %) In begründeten Fällen sind Personalstellen bis E14 möglich.;
- Studentische Hilfskräfte bis zu zehn Stunden pro Woche;
- Reisemittel für projektbezogene Reisen zu Arbeitstreffen, Konferenzen im Inland und Ausland;
- Sach- und Investitionsmittel bei Bedarf für Archivierungsdienstleistungen für Forschungsdaten, Open-Access-Gebühren für Publikationen, projektbedingte Verbrauchsmaterialien
Zusätzlich gibt es eine Projektpauschale beträgt i.d.H.v. 20%.
Welche Fristen gibt es?
Einreichungsfrist für Projektskizzen (max. 11 bzw. bei Verbünden 12 Seiten): 28. Januar 2026
Laufzeit
Einreichungsfrist für Projektskizzen (max. 11 bzw. bei Verbünden 12 Seiten): 28. Januar 2026