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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Bundesweite Förderung

Was wird gefördert?

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger und kleiner Unternehmen, des Handwerks sowie der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden.
Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte.
Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Förderrichtlinie, die das bewährte Programm an zahlreichen Stellen optimieren soll: Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren sollen zukünftig noch bessere Fördermöglichkeiten erhalten, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Innovationsprojekten zu ebnen. Darüber hinaus soll der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt werden.

Wer fördert?

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wer wird gefördert?

Das ZIM wendet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Je nach Leistung gelten unterschiedliche weitere Voraussetzungen. 

Wie (viel) wird gefördert?

Die maximalen Fördersätze unterscheiden sich für FuE-Projekte je nach Größe und Alter des Unternehmens sowie zwischen Einzelprojekten, Kooperationsprojekten und Kooperationsporjekten mit ausländischen Partnern. Sie betragen zwischen 25 % und 45 % für Einzelprojekten, 30 % und 55 % Kooperationsprojekten und 40 % und 60 % Kooperationsporjekten mit ausländischen Partnern. 

Die Förderung des Managements von Innovationsnetzwerken ist degressiv gestaffelt. Nationale Innovationsnetzwerke werden in Phase 1 im ersten und gegebenenfalls im zweiten Jahr 90 %; in Phase 2 im ersten Jahr 70 %, im zweiten Jahr 50 %, im dritten und gegebenenfalls im vierten Jahr 30 % gefördert. 

Internationale Innovationsnetzwerke werden in Phase 1 im ersten, zweiten und gegebenenfalls im dritten Jahr 95 %; in Phase 2 im ersten Jahr 80 %, im zweiten Jahr 60 %, im dritten und gegebenenfalls im vierten Jahr 40 % gefördert. 

Der Fördersatz für Durchführbarkeitsstudien beträgt je nach Größe des Unternehmens maximal 50 % bis 70 %. 
Der Fördersatz für Leistungen zur Markteinführung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Welche Fristen gibt es?

laufend

Laufzeit

Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis zum 30. Juni 2027

zur Fördrung

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Portrait David Haberle „Porträtfoto lächelnd mit kurzem, nach hinten gestyltem rötlich-blondem Haar und gepflegtem Bart. Er trägt ein weißes Hemd und ein dunkles Sakko. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt helle, moderne Architektur.“

David Haberle

Netzwerkmanagement

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