Was wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm ZukunftUmweltwirtschaft.NRW sollen daher KMU gezielt befähigt werden, eigene Produkte, Dienstleistungen und Verfahren in den acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft (darunter etwa Energieeffizienz, Materialeffizienz / Ressourcenwirtschaft und Umweltfreundliche Mobilität) weiterzuentwickeln, branchenweite Trends maßgeschneidert aufzugreifen sowie den Wissens- und Technologietransfer von der angewandten Forschung bis zum Prototypen voranzutreiben.
Eine umfassendere tabellarische Darstellung der möglichen Technologiebereiche ist dem Dokument „Leitlinien zu einigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/795 zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP)“ zu entnehmen.
Wer fördert?
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV) im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027)
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß EU-Definition. Sofern das Vorhaben in Zusammenarbeit mit Kleinen und mittleren Unternehmen als Verbundvorhaben umgesetzt wird auch:
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen
- Kammern, Vereine und Stiftungen
- Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
Wie (viel) wird gefördert?
In Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung: maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze für die Gewährung einer Zuwendung liegt bei 25.000 € Zuschuss.
Welche Fristen gibt es?
Einreichungsfrist für Projektskizzen: 30.04.2026, 16:00 Uhr
Laufzeit
Die Projektlaufzeit sollte 24 Monate nicht überschreiten. Die Projekte müssen bis spätestens zum 31.03.2029 abgeschlossen sein.