Förderdatenbank auf Bundesebene

Weitergehende Informationen zu den Förderausschreibungen auf Bundesland-Ebene finden Sie unter:
https://www.foerderdatenbank.de/

Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungs-, Erprobungs- und Entwicklungsverbünde, die Innovationen für eine beschleunigte Transformation hin zu nachhaltigen und klimaneutralen Hochschulen mit der Bewältigung der Transformationsherausforderungen der sie umgebenden Städte und Regionen verbinden. Dabei sollen Hochschulen als Innovationslabore fungieren, an denen neue Ideen entstehen, die dann gemeinsam mit Partnern aus der umgebenden Stadt oder Region unter Realbedingungen erprobt, wissenschaftlich erforscht und gemeinsam zur Anwendungsreife weiterentwickelt werden.

Thematische Handlungsfelder für eine gemeinsame nachhaltige Transformation können beispielsweise multimodale, nachhaltige und klimafreundliche Mobilitätssysteme und -angebote sein, die unter Nutzung sozialer sowie digitaler und technologischer Innovationen (zum Beispiel Sharing, autonome Shuttles oder On-Demand-Verkehre, digitale Plattformen zur Mitfahrvermittlung, Anreizmodelle zur Verhaltensänderung inklusive Gamification, emissionsfreie Lieferverkehre, Verknüpfung von Campus- und Stadt-/Regional-Verkehren, Teilhabe und fairer Zugang zu neuen Mobilitätsdiensten et cetera) Studierenden, Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, (Tagungs-)Gästen, Pendlerinnen und -pendlern, Lieferverkehren etc. zu Gute kommen.
Neben der Durchführung des Forschungs-, Erprobungs- und Entwicklungsprojekts sind die Erfolgsmessung und Wirkungsmonitoring der Forschungsprojekte sowie ein wissenschaftliches Begleitprojekt Voraussetzung für die Förderung.

Wer fördert?
Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Wer wird gefördert?
Regionale Verbundprojekte, in denen eine Hochschule die Verbundkoordination übernimmt. Mindestens zwei weitere Akteure müssen aus derselben Stadt oder Region Teil des Verbunds sein. Das können außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Unternehmen, Studentenwerke, Kommunen, kommunale Einrichtungen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände sein.

Wie (viel) wird gefördert?
Für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare nicht wirtschaftlich tätige Institutionen können individuell bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben gefördert werden, zzgl. einer Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent.

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, gelten folgende beihilferechtlichen Vorgaben:
  • Pro Beihilfeempfänger können 100 Prozent / 50 Prozent / 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten für Grundlagenforschung / industrielle Forschung / experimentelle Entwicklung gefördert werden.
  • Deckelung der Förderung mit 55 Millionen Euro / 35 Millionen Euro / 25 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben für Grundlagenforschung / industrielle Forschung / experimentelle Entwicklung

Welche Fristen gibt es?
Einreichungsfrist für Projektskizzen: 17. November 2025 (keine Ausschlussfrist)

Laufzeit
Laufzeit der Projektförderung in der Regel bis zu 36 Monaten.
Laufzeit des wissenschaftlichen Begleitprojekts ist in der Regel dreieinhalb bis vier Jahren.

Weiterführende Informationen / Link
https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/08/2025-08-20-bekanntmachung-hochschulen.html

Was wird gefördert?
Gefördert werden angewandte Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die auf eine verbesserte Erreichbarkeit und Konnektivität beginnend auf Quartiersebene abzielen und damit den Übergang zu einer nachhaltigen städtischen Mobilität unterstützen.

Ziel ist es, für die „Stadt der kurzen Wege“ forschungsbasierte Strategien zu entwickeln, mit denen nachhaltiger städtischer Verkehr für alle Menschen günstiger und attraktiver gestaltet werden kann. Projektvorschläge können sich entweder auf die Methoden zur Erfassung von Verkehrsbedarfen beziehen, auf Prozesse zur Überwindung von Hindernissen und/oder zur Entwicklung von Politiken, oder auf technologische sowie soziale Innovationen für einen nahtlosen Übergang vom einem zum anderen Verkehrsmittel. Ein zentraler Bestandteil der Lösungen können digitale Instrumente für die vereinfachte Nutzung und Information sein.
Die Vorhaben könnten sich z.B.mit folgenden Fragen beschäftigen:
  • Welche Strategien, Maßnahmen und Ansätze unterstützen eine effiziente Integration von öffentlichem Verkehr, aktiver und geteilter Mobilität sowie Last-Mile-Lösungen? Wie können infrastrukturelle, rechtliche und digitale Hindernisse überwunden werden?
  • Wie lässt sich die multimodale Integration in unterschiedlichen Kontexten und Städten unterschiedlicher Größe am besten erreichen, wobei besonderes Augenmerk auf „reibungslose“ Umstiege zwischen den Verkehrsträgern (z. B. Effizienz, Sicherheit, Fahrradabstellplätze usw.) zu legen ist?

Wer fördert?
Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Wer wird gefördert?
Grenzüberschreitende Verbünde: Ein Projekt muss mindestens drei Partner aus drei verschiedenen Ländern umfassen, die an der Ausschreibung teilnehmen, darunter eine Gemeinde oder lokale Behörde.

Verbundmitglieder können sein: Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Wirtschaftsverbände, städtische Behörden, Verbraucher:innen und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft sowie Akteure aus dem Kultur- und Kreativbereich.

Wie (viel) wird gefördert?
Der Mindestbetrag je Partner beträgt 100.000 Euro.
Der Maximalbetrag beträgt 350.000 Euro je deutscher antragstellender Organisation bzw. 400.000 Euro, wenn die Koordination des Verbunds übernommen wird.

Die deutschen Partner eines Verbundes (max. 2 pro Verbundprojekt) werden insgesamt max. mit 500.000 Euro gefördert.

Welche Fristen gibt es?
Einreichungsfrist für pre-proposals (Skizzen): 17. November 2025 13:00 Uhr
Einreichungsfrist für Anträge: 23. April 2026 13:00 Uhr

Laufzeit
Laufzeit der Projektförderung in der Regel bis zu 36 Monaten

Weiterführende Informationen / Link
https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/09/2025-09-02-foerderaufruf-dut-call-2025.html

Was wird gefördert?
Der ERP-Förderkredit Innovation (513, 514) der KfW zielt darauf ab, Unternehmen bei der Umsetzung von Innovationsvorhaben zu unterstützen. Das Ziel der Förderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch Investitionen in zukunftsweisende Technologien und Innovationen zu stärken. Die Förderung ist in drei Stufen unterteilt, die sich nach dem Innovationsgrad des Vorhabens richten:

Stufe 1 – Basisinnovationen:
  • Einfache Produktverbesserungen.
  • Prozessoptimierungen.
  • Dienstleistungsverbesserungen.
Stufe 2 – LevelUp-Innovationen:
  • Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen.
  • Einführung neuer Technologien in bestehende Prozesse.
  • Verbesserung der Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen.
Stufe 3 – HighEnd-Innovationen:
  • Umfassende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
  • Einsatz von KI-Innovationen und anderen hochinnovativen Technologien.
  • Entwicklung und Umsetzung von bahnbrechenden Technologien oder Lösungen.

Wer fördert?
Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und KfW

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen, größere mittelständische Unternehmen mit maximal 500 Mio. Euro Jahresumsatz – und Freiberuflerinnen sowie Freiberufler mit Sitz, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland.

Wie (viel) wird gefördert?
Dieser Förderkredit bringt Zinsvorteile und einen Zuschuss bei anspruchsvollen Vorhaben, bis zu 3 % auf den ausgezahl­ten Kreditbetrag bei Stufe 2 (LevelUp-Digitalisierung) und bis zu 5 % auf den ausgezahl­ten Kreditbetrag bei Stufe 3 (HighEnd-Digitalisierung).

Der Zuschuss­höchstbetrag beträgt 200.000 Euro.
Der maximale Kreditbetrag beträgt 7,5 Mio. Euro in Stufe 1 und 25 Mio. Euro in Stufe 2 und 3. Es gibt keinen Mindestbetrag.
Die Zinsvorteile (Zinsverbilligung) nehmen von Stufe 1 bis Stufe 3 zu. Die Stufe 3 bietet somit die günstigsten Zinssätze.
Der exakte Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten vom Finanzierungspartner festgelegt und wird am Tag der KfW-Zusage festgesetzt.

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.

Die Maximallaufzeit beträgt 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.

Weiterführende Informationen / Link
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation-und-Digitalisierung/F%C3%B6rderprodukte/ERP-F%C3%B6rderkredit-Innovation-(513-514)/

Was wird gefördert?
Der ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512) der KfW unterstützt Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Prozesse und Geschäftsmodelle. Das Ziel der Förderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch Investitionen in moderne Technologien und digitale Infrastruktur zu stärken. Die Förderung ist in drei Stufen unterteilt, die sich nach dem Umfang und der Komplexität des Digitalisierungsvorhabens richten:

Stufe 1 – Basisdigitalisierung:
  • Einführung neuer Hardware wie Computer und mobile Endgeräte.
  • Implementierung von Standardsoftware zur Textverarbeitung oder Tabellenkalkulation.
  • Aufbau oder Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze.
  • Migration auf Cloud-Technologie.
Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung:
  • Digitale Transformation, wie die Erfassung von Unternehmensdaten zur Prozessoptimierung.
  • Prozessdigitalisierung, einschließlich digital vernetzter Produktionssysteme.
  • Einrichtung digitaler Schnittstellen und Social-Media-Kommunikationskonzepte.
  • Erweiterung des Angebots durch digitale Geschäftsmodelle.
  • Erarbeitung und Umsetzung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie.
  • IT-Sicherheitsmaßnahmen, wie die Einführung von Sicherheitsstandards und -konzepten.
  • Mitarbeiterweiterbildung im Bereich Digitalisierung.
Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung:
  • Große LevelUp-Digitalisierungsvorhaben, die einen Kreditbetrag von mehr als 3 % des letzten Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe erfordern.
  • Einsatz von Zukunftstechnologien wie Big-Data-Anwendungen und künstlicher Intelligenz.
  • Integration von KI in Wertschöpfungsbereiche des Unternehmens.
  • Gezielte Weiterbildung von Mitarbeitenden im Bereich KI und Zukunftstechnologien.

Wer fördert?
Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und KfW

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen, größere mittelständische Unternehmen mit maximal 500 Mio. Euro Jahresumsatz – und Freiberuflerinnen sowie Freiberufler mit Sitz, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland.

Wie (viel) wird gefördert?
Dieser Förderkredit bringt Zinsvorteile und einen Zuschuss bei anspruchsvollen Vorhaben, bis zu 3 % auf den ausgezahl­ten Kreditbetrag bei Stufe 2 (LevelUp-Digitalisierung) und bis zu 5 % auf den ausgezahl­ten Kreditbetrag bei Stufe 3 (HighEnd-Digitalisierung).

Der Zuschuss­höchstbetrag beträgt 200.000 Euro.
Der maximale Kreditbetrag beträgt 7,5 Mio. Euro in Stufe 1 und 25 Mio. Euro in Stufe 2 und 3. Es gibt keinen Mindestbetrag.
Die Zinsvorteile (Zinsverbilligung) nehmen von Stufe 1 bis Stufe 3 zu. Die Stufe 3 bietet somit die günstigsten Zinssätze.
Der exakte Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten vom Finanzierungspartner festgelegt und wird am Tag der KfW-Zusage festgesetzt.

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.

Die Maximallaufzeit beträgt 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.

Weiterführende Informationen / Link
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation-und-Digitalisierung/F%C3%B6rderprodukte/ERP-F%C3%B6rderkredit-Digitalisierung-(511-512)/

Was wird gefördert?
Gefördert werden von Werften oder deren Tochterunternehmen durchgeführte innovative Projekte oder Verfahren für den Schiffbau, für Schiffsreparaturen oder Schiffsumbauten bei Handelsschiffen mit Eigenantrieb sowie bei Offshore-Strukturen.

„Innovation“ ist die Herstellung von technisch neuen oder wesentlich verbesserten Produkten („Produktinnovation“) oder die Entwicklung bzw. Anwendung von neuen Verfahren („Verfahrensinnovation“) bei der Ausführung eines Schiffbauauftrags, die im Vergleich zum Stand der Technik in der Schiffbauindustrie in der Europäischen Union das Risiko eines technischen oder wirtschaftlichen Fehlschlags bergen.
Förderfähige Innovationen können bspw. sein:
  • Neue Komponenten und Systeme: Innovative Schiffsteile, die als separate Komponenten vom Schiff getrennt werden. Dies trifft auch auf automatisierte und vernetzte Systeme zu, die in Schiffen oder anderen Transportmitteln eingesetzt werden.
  • Neue Verfahren im Schiffbau: Planung und Entwicklung von Anlagen und Ausrüstungen, die innovative Prozesse in Planung, Entwurf, Entwicklung, Fertigung und Logistik des Schiffbaus ermöglichen. Hier sind automatisierte Fertigungsverfahren und vernetzte Logistiklösungen relevant.

Wer fördert?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Wer wird gefördert?
Die Fördersätze reichen von max. 15 % bis max. 50 % der förderfähigen Kosten. Der jeweilige Fördersatz ist abhängig von der Unternehmensgröße (z. B. KMU), der Leistungsfähigkeit des antragstellenden Unternehmens und der Art der schiffbaulichen Innovationen.

Die Förderhöchstgrenzen sind für Produktinnovationen (Komponenten und Typschiffen) bei 15 Mio. Euro, für Entwicklungen innovativer Verfahren bei 15 Mio. Euro und für die Anwendung innovativer Verfahren bei 7,5 Mio. Euro pro Vorhaben und Unternehmen festgelegt.

Wie (viel) wird gefördert?
Die Fördersätze reichen von max. 15 % bis max. 50 % der förderfähigen Kosten. Der jeweilige Fördersatz ist abhängig von der Unternehmensgröße (z. B. KMU), der Leistungsfähigkeit des antragstellenden Unternehmens und der Art der schiffbaulichen Innovationen.

Die Förderhöchstgrenzen sind für Produktinnovationen (Komponenten und Typschiffen) bei 15 Mio. Euro, für Entwicklungen innovativer Verfahren bei 15 Mio. Euro und für die Anwendung innovativer Verfahren bei 7,5 Mio. Euro pro Vorhaben und Unternehmen festgelegt.

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
Geltungsdauer der Richtlinie bis 30. Juni 2027

Weiterführende Informationen / Link
https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Handwerk_Industrie/Innovativer_Schiffbau/innovativer_schiffbau_node.html

Was wird gefördert?
IraSME fördert die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen, die über den derzeitigen internationalen Stand der Technik hinausgehen. Mögliche IraSME-Projekte sind Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten mit erheblichen technischen Risiken zur Realisierung neuer oder zur deutlichen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen. Das klar beschreibbare Projektergebnis muss reale Marktchancen aufzeigen. Gefördert werden technische/experimentelle Entwicklung bis zu einem Prototyp.

Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wer wird gefördert?
Mindestkonstellation: 2 KMU aus 2 teilnehmenden Ländern/Regionen.

  • Österreich
  • Brasilien
  • Tschechische Republik
  • Belgien (Flandern und Wallonien)
  • Deutschland
  • Luxemburg
  • Schweiz
  • Türkei
als Kooperationspartner sind noch weitere mittelständische Unternehmen, nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen möglich.

Wie (viel) wird gefördert?

  • für Unternehmen: max. 60 % Förderung (je nach Größe und Standort), Budget von max. 560.000 €
  • für Forschungs-/Technologieeinrichtungen: bis zu 100 % Förderung, Budget von max. 280.000 €

Welche Fristen gibt es?
Einreichungsfrist: 24.09.2025

Laufzeit
Am 2. Juli 2025 findet ein Webinar zur aktuellen Ausschreibung in englischer Sprache statt.

Weiterführende Informationen / Link
https://www.ira-sme.net/countries-regions/germany/

Was wird gefördert?
Gefördert werden FuE-Projekte, in denen neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren mit großem Marktpotenzial entwickelt und im Anschluss an das Projekt in vermarktungsfähige Produkte überführt werden.

Das Projekt soll einen ersichtlichen Mehrwert aufgrund der Kooperation der Teilnehmer beider Länder erzielen (beispielsweise eine verbesserte Wissensgrundlage, Zugang zu FuEInfrastrukturen, neue Anwendungsbereiche).

Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wer wird gefördert?
Zu den Partnern müssen mindestens ein singapurisches und ein deutsches mittelständisches Unternehmen (KMU) gehören. Diese dürfen nicht gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden sein.

Wie (viel) wird gefördert?
Die maximalen Fördersätze unterscheiden sich für FuE-Projekte je nach Größe und Alter des Unternehmens sowie zwischen Einzelprojekten, Kooperationsprojekten und Kooperationsporjekten mit ausländischen Partnern.

Sie betragen zwischen 25 % und 45 % für Einzelprojekten, 30 % und 55 % Kooperationsprojekten und 40 % und 60 % Kooperationsporjekten mit ausländischen Partnern.
Die Förderung des Managements von Innovationsnetzwerken ist degressiv gestaffelt.
  • Nationale Innovationsnetzwerke werden in Phase 1 im ersten und gegebenenfalls im zweiten Jahr 90 %; in Phase 2 im ersten Jahr 70 %, im zweiten Jahr 50 %, im dritten und gegebenenfalls im vierten Jahr 30 % gefördert.
  • Internationale Innovationsnetzwerke werden in Phase 1 im ersten, zweiten und gegebenenfalls im dritten Jahr 95 %; in Phase 2 im ersten Jahr 80 %, im zweiten Jahr 60 %, im dritten und gegebenenfalls im vierten Jahr 40 % gefördert.
Der Fördersatz für Durchführbarkeitsstudien beträgt je nach Größe des Unternehmens maximal 50 % bis 70 %. Der Fördersatz für Leistungen zur Markteinführung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Welche Fristen gibt es?
Einreichtungsfrist: 03.10.2025

Laufzeit
Die Laufzeit der Projekte soll drei Jahre nicht überschreiten.

Weiterführende Informationen / Link
https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Artikel/International/singapur.html

 

Was wird gefördert?
Gefördert werden FuE-Projekte, in denen neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren mit großem Marktpotenzial entwickelt und im Anschluss an das Projekt in vermarktungsfähige Produkte überführt werden.

Das Projekt soll einen ersichtlichen Mehrwert aufgrund der Kooperation der Teilnehmer beider Länder erzielen (beispielsweise eine verbesserte Wissensgrundlage, Zugang zu FuE-Infrastrukturen, neue Anwendungsbereiche).

Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wer wird gefördert?
Zu den Partnern müssen mindestens ein taiwanesisches und ein deutsches mittelständisches Unternehmen (KMU) gehören. Diese dürfen nicht gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden sein.

Wie (viel) wird gefördert?
Die maximalen Fördersätze unterscheiden sich für FuE-Projekte je nach Größe und Alter des Unternehmens sowie zwischen Einzelprojekten, Kooperationsprojekten und Kooperationsporjekten mit ausländischen Partnern.

Sie betragen zwischen 25 % und 45 % für Einzelprojekten, 30 % und 55 % Kooperationsprojekten und 40 % und 60 % Kooperationsporjekten mit ausländischen Partnern.
Die Förderung des Managements von Innovationsnetzwerken ist degressiv gestaffelt.
  • Nationale Innovationsnetzwerke werden in Phase 1 im ersten und gegebenenfalls im zweiten Jahr 90 %; in Phase 2 im ersten Jahr 70 %, im zweiten Jahr 50 %, im dritten und gegebenenfalls im vierten Jahr 30 % gefördert.
  • Internationale Innovationsnetzwerke werden in Phase 1 im ersten, zweiten und gegebenenfalls im dritten Jahr 95 %; in Phase 2 im ersten Jahr 80 %, im zweiten Jahr 60 %, im dritten und gegebenenfalls im vierten Jahr 40 % gefördert.
Der Fördersatz für Durchführbarkeitsstudien beträgt je nach Größe des Unternehmens maximal 50 % bis 70 %. Der Fördersatz für Leistungen zur Markteinführung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Welche Fristen gibt es?
Einreichtungsfrist: 30.09.2025

Laufzeit
Die Laufzeit der Projekte soll drei Jahre nicht überschreiten.

Weiterführende Informationen / Link
https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Artikel/International/taiwan.html

Was wird gefördert?
Gefördert werden FuE-Projekte, in denen neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren mit großem Marktpotenzial entwickelt und im Anschluss an das Projekt in vermarktungsfähige Produkte überführt werden.

Das Projekt soll einen ersichtlichen Mehrwert aufgrund der Kooperation der Teilnehmer beider Länder erzielen (beispielsweise eine verbesserte Wissensgrundlage, Zugang zu FuE-Infrastrukturen, neue Anwendungsbereiche).

Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wer wird gefördert?
Zu den Partnern müssen mindestens ein schwedisches und ein deutsches mittelständisches Unternehmen (KMU) gehören. Diese dürfen nicht gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden sein.

Wie (viel) wird gefördert?
Die Projektteilnehmer aus Schweden und Deutschland finanzieren ihre Kosten aus den jeweiligen nationalen Förderprogrammen und ergänzend mit eigenen Mitteln.

Die Antragsbegutachtung findet in eigenständigen nationalen Verfahren statt.
Die Förderzusage eines jeweiligen nationalen Fördergebers bedeutet keine Förderzusage des anderen Fördergebers und dieser ist auch nicht an die Förderentscheidung des anderen gebunden.

Für die deutschen Kooperationspartner gelten die Förderkonditionen des ZIM.
Die beteiligten deutschen Unternehmen können einen um bis zu 10 % erhöhten Fördersatz erhalten.

Welche Fristen gibt es?
Einreichtungsfrist: 18.09.2025 (Proposal)

Laufzeit
Die Laufzeit der Projekte soll drei Jahre nicht überschreiten.

Weiterführende Informationen / Link
https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Artikel/International/schweden.html

Was wird gefördert?
Zu geringes Eigenkapital ist für sehr kleine Unternehmen und Unternehmensgründerinnen und -gründer oft ein Hindernis beim Zugang zu Kreditfinanzierungen. Mikromezzaninfonds III dient dazu, solchen Unternehmen bessere Finanzierungschancen zu eröffnen und ihre Risikoträgfähigkeit zu erhöhen.

Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.

Wer fördert?
Bundesministierum für Wirschaft und Energie (BMWE) über den Europäischen Sozialfond Plus (ESF Plus)

Wer wird gefördert?
Anträge können kleine und junge Unternehmen stellen sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die selbst nur über wenig Eigenkapital verfügen.

Insbesondere Unternehmen die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden, gemeinwohlorientierte Unternehmen sowie ökologisch nachhaltige Unternehmen.

Wie (viel) wird gefördert?
Stille Beteiligung

Konditionen:
Feste Vergütung in Höhe von 8,00 % p.a. bezogen auf den valutierenden Betrag der Einlage zu zahlen.
Einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5% der Einlage.

Variable Gewinnbeteiligung von maximal 2% p.a. der Einlage.

Beteiligungshöhe:
bis zu 100.000 Euro in Form einer stillen Beteiligung
bis zu 150.000 bei Erfüllung der besonderen Zielgruppenkriterien (Unternehmensleitung mit Migrationshintergrund erste oder zweite Generation; Unternehmensleitung mit Frauenbeteiligung zum Zeitpunkt der Genehmigung; Gründung aus Arbeitslosigkeit; Gemeinwohlorientierte Unternehmen und ökologisch nachhaltige Unternehmen

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
Laufzeit bis zu 10 Jahre (Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr in 3 gleichhohen Jahresraten)
Programm endet vorerst am 31.12.2029

Weiterführende Informationen / Link
https://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de/start.html#programm

 

Was wird gefördert?
Die Förderlinie berührt ein breites Themenspektrum von der zunehmenden Transportleistung, autonomen Systemen, Datenschutz und Sicherheit im maritimen Bereich. Zu den bedeutendsten Anwendungen gehören:

  • Schutz maritimer Infrastrukturen und der dort beschäftigten Menschen
  • Mariner Umweltschutz und Vermeidung von Unfällen
  • Überwachung maritimer Gebiete zur Prävention illegaler Aktivitäten
  • Schutz und Sicherung der globalen Versorgungskette

Neben der Anwendung innovativer Technologie sollen Dialog und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Einrichtungen der relevanten Branchen gestärkt werden, um neue Synergien und strategische Allianzen zu schaffen. Die Fördermaßnahme trägt dazu bei, dass auch Unternehmen und Dienstleister der Informationstechnologie neue Geschäftsfelder in diesem Bereich erschließen können.

Wer fördert?
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen nur im Verbund mit gewerblichen Projektpartnern.

Wie (viel) wird gefördert?

  • Grundlagenforschung: bis zu 100 %
  • industrielle Forschung:
    • bis zu 80 % für kleine Unternehmen
    • bis zu 75 % für mittlere Unternehmen
    • bis zu 65 % für große Unternehmen
  • Experimentelle Entwicklung:
    • bis zu 60 % für kleine Unternehmen
    • bis zu 50 % für mittlere Unternehmen
    • bis zu 40 % für große Unternehmen.
  • Bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen im Einzelfall bis zu 100%

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
Förderdauer: bis zu 3 Jahre
Geltungsdauer der Förderrichtlinie: bis zum 30. Juni 2027

Weiterführende Informationen / Link
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/maritimes-forschungsprogramm-echtzeittechnologien.html

Was wird gefördert?
Die Fördermaßnahme adressiert sowohl die initiale Entwicklung innovativer Technologien mit besonders hohem Nutzungspotential (basisorientierte Forschungsprojekte) als auch die integrie­renden Aspekte einer Technologieentwicklung von querschnitthafter Bedeutung (Technologieallianzen).

In beiden Fällen soll am Ende ein breiter Transfer der IKT-Forschung möglich werden. Dafür soll einerseits durch gemeinschaftliche Entwicklung an Querschnittstechnologien anstelle von parallel bestehende, inkompatible Insellösungen gearbeitet werden. Andereseits zielt das Förderprogramm auf praxisrelevante Vorlaufforschung ab, die von weiteren Marktteilnehmern als konkrete IKT-Werkzeuge umgesetzt werden kann.
Förderbare Anwendungsfeldern sind unter anderem:
  • Maschinenbau, Automatisierung
  • Softwarebasierte Dienstleistungen
  • Mobilität
  • Nachhaltigkeit

Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen, Forschungseinrichtungen,
  • Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände,
  • Bildungsträger,
  • Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften öffentlichen Rechts

Wie (viel) wird gefördert?
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können bis zu 50 Prozent der projektbezogenen Kosten finanziert werden.

Für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind sind bis zu 100 Prozent möglich.

Zusätzlich wird eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben gewährt.

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis 31. Dezember 2027

Weiterführende Informationen / Links
https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/02/2025-02-18-bekanntmachung-ikt-forschung.html?templateQueryString=ikt-forschung

Was wird gefördert?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche Vorhaben in den Bereichen Elektronik, autonomes Fahren und High Performance Computing. Ihr Vorhaben kann als technologieübergreifendes und anwendungsbezogenes, industriegeführtes Forschungsvorhaben gefördert werden und auch als vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben. Ihr Vorhaben muss für die zukünftige Positionierung beteiligter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) am Markt von Bedeutung sein.

Mögliche Anwendungsfelder sind
  1. Automobilelektronik inklusive des autonomen und vernetzten Fahrens,
  2. Automatisierungstechnik,
  3. Elektroindustrie,
  4. IKT-Wirtschaft,
  5. das Hoch- und Höchstleistungsrechnen,
  6. Maschinen- und Anlagenbau,
  7. Medizintechnik sowie
  8. Energietechnik.

Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?
Einzelvorhaben Ihres KMU sowie Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Gebietskörperschaften.

Wie (viel) wird gefördert?
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben: 50 % der förderfähigen Kosten. Bonus für KMU möglich.

Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung: bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Projektpauschale (bei nichtwirtschaftlichem Forschungsvorhaben) in Höhe von 20 % möglich.

Welche Fristen gibt es?
Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10.

Laufzeit
Förderdauer: bis zu 3 Jahre
Geltungsdauer: 30.06.2027

Weiterführende Informationen / Links
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/kmu-innovativ-elektronik-autonomes-fahren-bund.html

Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die Gütertransporte von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße bringen.
Zuwendungen werden gewährt für den Neubau, den Ausbau und den Ersatz in diesen Umschlaganlagen.
Gefördert werden Umschlaganlagen an

  • Binnenwasserstraße/Straße,
  • Schiene/Straße,
  • Binnenwasserstraße/Binnenwasserstraße,
  • Schiene/Schiene und
  • Binnenwasserstraße/Schiene/Straße

Wer fördert?
Bundesminisertium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV)

Wer wird gefördert?
Unternehmen in Privatrechtsform

Wie (viel) wird gefördert?
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen. Das ist für Anlagen des Kombinierten Verkehrs Schiene/Straße oder Schiene/Schiene das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und für Anlagen des KV Wasserstraße/Straße oder Wasserstraße/Wasserstraße die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Der Zuschuss wird in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Die zuwendungsfähige Investitionsausgaben umfassen eine Planungskostenpauschale (bei Neubauten 20 %, in allen anderen Fällen 15 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben).

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
Laufzeit der Förderrichtlinie: bis 31.12.2027

Weiterführende Informationen / Links
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/Kombinierter_Verkehr/kombinierter_verkehr_node.html;jsessionid=5BCBE4EF31DAE5EBA25890C68E28FC7C.live11291#doc1527882bodyText1

Was wird gefördert?
Ziel des Förderungprogramms ist die Modernisierung von Binnenschiffen im Bereich des Güterverkehrs insbesondere durch Digitalisierung und Automatisierung an Bord von Binnenschiffsneubauten und im Einsatz befindlichen Binnenschiffen.

Dazu zählen

  • Systeme zum automatisierten beziehungsweise (teil-)autonomen Fahren,
  • Kollisionswarnsysteme,
  • Schleusenmanagementsysteme,
  • Assistenzsysteme zum energieoptimierten Fahren,
  • Brückenanfahrwarnsysteme und
  • Bahnführungssysteme

Wer fördert?
Bundesminisertium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV)

Wer wird gefördert?
Unternehmen (natürliche oder juristische Person) in Privatrechtsform mit Sitz oder selbständiger Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, das Eigentümer eines in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragenen Binnenschiffs ist oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens wird, welches gewerblich für die Binnenschifffahrt insbesondere auf Bundeswasserstraßen oder Landesgewässern genutzt wird.

Wie (viel) wird gefördert?
Für Fördermaßnahmen der Digitalisierung und Automatisierung an Bord von Binnenschiffsneubauten und im Einsatz befindlichen Binnenschiffen beträgt die Zuwendung für große Unternehmen bis zu 60%, für mittlere Unternehmen bis zu 70% und für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
Laufzeit der Förderrichtlinie: bis 31.12.2026

Weiterführende Informationen / Links
https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node.html

Was wird gefördert?
Gefördert werden Innovationen im Schienengüterverkehr in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Schienenfahrzeugtechnik, die das Potenzial aufweisen, die Wirtschaftlichkeit, Logistikfähigkeit, Flexibilität oder Leistungsfähigkeit des Schienengüterverkehrs in Deutschland zu erhöhen.

Das umfasst:
  • Innovative Produkte und Komponenten,
  • damit verbundene Technologieanpassungen,
  • Organisations- und Prozessinnovationen,
  • systemseitige Innovationen,
  • Innovationen im Bereich der Interaktion zwischen Schienengüterverkehr und Infrastruktur und
  • zur Verbesserung der Integration des Schienengüterverkehrs in Logistikketten.
Die Förderrichtlinie unterscheidet dabei zwei Förderlinien:
  • Die Förderlinie 1 enthält die Erprobung innovativer Technologien im Rahmen von Testfeldern und Piloten beziehungsweise Demonstratoren.
  • In Förderlinie 2 werden Markteinführungen von Innovationen, welche noch nicht Marktstandard sind, finanziell unterstützt.

Wer fördert?
Bundesminisertium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV)

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände und juristische Personen des Privatrechts, die anwendungsbezogen in innovative Technik oder Prozesse für den Schienengüterverkehr investieren wollen. Projekte können sowohl im Rahmen von Einzel- als auch von Verbundvorhaben durchgeführt werden.

Auch die Durchführung grenzüberschreitender Vorhaben ist in der Förderrichtlinie angelegt.

Wie (viel) wird gefördert?
In der Förderlinie 1: Je nach Größe in der Kategorie „Testfelder und Pilotprojekte“ bis zu 70%, in der Kategorie „Demonstratoren“ bis zu 45 %. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist ein Bonus möglich.

Als Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung bis zu 100%.
In der Förderlinie 2: bis zu 50%
Vorhabenvolumen von mindestens EUR 25.000 (Bagatellgrenze)

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
Laufzeit der Förderrichtlinie: bis 31.12.2029

Weiterführende Informationen / Links
https://www.eba.bund.de/Z-SGV/home.html

Was wird gefördert?
Zweck der Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „mFUND“ sind die systematische Entwicklung von innovativen Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten der Daten im Kontext des BMDV und die Identifikation zukünftiger Datenbedarfe sowie Verwertungsoptionen.

Projektskizzen können in den folgenden Kategorien eingereicht werden
  • Kategorie A umfasst kleine Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Machbarkeits- und Vorstudien mit einem ausgeprägten Bezug zu Daten aus dem Geschäftsbereich des BMDV.
  • Kategorie B richtet sich an Vorhaben, die zusätzlich zur Unterstützung des Strukturwandels in einer der Kohleregionen beitragen.
  • Kategorie C richtet sich an Vorhaben, die sich zusätzlich dem mFUND Jahresthema 2025 „Mobilität ohne Grenzen: Gemeinsame Dateninnovationen in Europa“ widmen. Gesucht werden datenbezogene Vorhaben, die sich mit innovativen Anwendungen, Produkten und Verfahren befassen.
  • Kategorie D richtet sich an Vorhaben, die sich zusätzlich mit der Digitalisierung des Bauwesens in der Mobilität befassen, zum Beispiel im Kontext BIM oder Digitale Zwillinge.

Wer fördert?
Bundesminisertium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV)

Wer wird gefördert?
Berechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Ausschließlich projektbezogene Neugründungen sind nicht antragsberechtigt. Antragsteller müssen einen Sitz in Deutschland beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz unterhalten. Bei allen Antragstellern muss ein erhebliches Bundesinteresse Deutschlands am jeweiligen Projektbeitrag vorliegen. Projektvorschläge von Startups beziehungsweise Konsortien, die mindestens ein Startup umfassen, werden prioritär berücksichtigt.

Wie (viel) wird gefördert?
maximale Verbundförderung: 200.000 Euro

Bei AZK (Zuwendung auf Kostenbasis; ausschließlich Akteuren der gewerblichen Wirtschaft sowie für Institute der Helmholtz-Gesellschaft sowie Institute der Fraunhofer Gesellschaft für angewandte Forschung e. V. vorbehalten):
  • für kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent
  • für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent
  • für große Unternehmen2 bis zu 50 Prozent;
  • für Institute der Helmholtz-Gesellschaft sowie Institute der Fraunhofer Gesellschaft für angewandte Forschung e. V. bis zu 70 Prozent
Bei AZA (Zuwendung auf Ausgabenbasis): bis zu 90 Prozent.
Für staatlich anerkannte Hochschulen kann bei entsprechender Begründung eine Vollfinanzierung gewährt werden.

Welche Fristen gibt es?
Frist für Projektskizzen: 31. Dezember 2025

Laufzeit
maximale Projektlaufzeit: 18 Monaten
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis zum 30. Juni 2029

Weiterführende Informationen / Links
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/fX6ztQw3mCnAVaKTQjG/content/fX6ztQw3mCnAVaKTQjG/BAnz%20AT%2018.12.2024%20B3.pdf?inline

Was wird gefördert?
Die Bekanntmachung adressiert kreative Ideen von freien Programmiererinnen und Programmierern in Bezug auf gesellschaftlich relevante Lösungen in der datengetriebenen Welt im Kontext der Themenfelder „Datensicherheit“ und „Softwarebausteine für Innovationen“. Diese Ideen sollen in kurzen und schnellen Entwicklungsphasen umgesetzt werden in innovative, datengetriebene Anwendungen beziehungsweise in neue Modelle und Werkzeuge zur Erzeugung, Teilen sowie Nutzung von Daten, die einen aufgeklärten Umgang mit diesen Daten ermöglichen.

Die Förderung umfasst ausschließlich Vorhaben, deren Ergebnisse als Open-Source-Lösungen verwertet werden und damit insbesondere den Innovationsstandort Deutschland stärken (innovationsunterstützende Dienstleistungen).

Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich selbstständige Programmiererinnen und Programmierer und Personen mit vergleichbaren Kenntnissen (Mindestalter 18 Jahre) sowie kleine interdisziplinäre Teams mit Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Beteiligung von Personen mit Wohnsitz im innereuropäischen Ausland an Teams ist zugelassen, solange sie nicht als Leitung fungieren.

Wie (viel) wird gefördert?
Die Gesamtkosten für sechsmonatige Projekte dürfen bei Einzelpersonen 50.000 € pro Projekt nicht übersteigen, bei Teams liegt die Grenze der Gesamtkosten bei 100.000 €. Bei zehnmonatigen Projekten dürfen die Gesamtkosten für die zweite Förderphase 33.337 € bei Einzelpersonen beziehungsweise 66.674 € bei Teams nicht überschreiten.

Welche Fristen gibt es?
In der ersten Verfahrensstufe können über die Bewerbungsplattform der Begleitforschung jeweils ab zwei Monaten vor Einreichungsstichtag in digitaler Form Projektskizzen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Es sind folgende Einreichungsstichtage vorgesehen:
30. November 2025
30. November 2026
30. November 2027

Laufzeit
Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel sechs Monate. Antragstellerinnen und Antragsteller mit besonders verwertungsstarken Projekten können bei Skizzeneinreichung bereits eine Laufzeit von zehn Monaten beantragen.

Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis zum 30. Juni 2029

Weiterführende Informationen / Links
https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2024/11/2024-11-15-bekanntmachung-software-sprint.html

Was wird gefördert?
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger und kleiner Unternehmen, des Handwerks sowie der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden.

Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte.
Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Förderrichtlinie, die das bewährte Programm an zahlreichen Stellen optimieren soll: Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren sollen zukünftig noch bessere Fördermöglichkeiten erhalten, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Innovationsprojekten zu ebnen. Darüber hinaus soll der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt werden.

Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert?
Das ZIM wendet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Je nach Leistung gelten unterschiedliche weitere Voraussetzungen.

Wie (viel) wird gefördert?
Die maximalen Fördersätze unterscheiden sich für FuE-Projekte je nach Größe und Alter des Unternehmens sowie zwischen Einzelprojekten, Kooperationsprojekten mit inländischen sowie mit ausländischen Partnern.

Sie betragen zwischen 25% und 45% für Einzelprojekten, 30% und 55% Kooperationsprojekten und 40% und 60% Kooperationsprojekten mit ausländischen Partnern.

Die Förderung des Managements von Innovationsnetzwerken ist degressiv gestaffelt. Nationale Innovationsnetzwerke werden in Phase 1 im ersten und gegebenenfalls im zweiten Jahr 90%; in Phase 2 im ersten Jahr 70%, im zweiten Jahr 50%, im dritten und gegebenenfalls im vierten Jahr 30% gefördert. Internationale Innovationsnetzwerke werden in Phase 1 im ersten, zweiten und gegebenenfalls im dritten Jahr 95%; in Phase 2 im ersten Jahr 80%, im zweiten Jahr 60%, im dritten und gegebenenfalls im vierten Jahr 40% gefördert.

Der Fördersatz für Durchführbarkeitsstudien beträgt je nach Größe des Unternehmens maximal 50% bis 70%.

Der Fördersatz für Leistungen zur Markteinführung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten.

Welche Fristen gibt es?

Laufzeit
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis zum 30. Juni 2027

Weiterführende Informationen / Links
https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Downloads/Richtlinien/richtlinie-zim-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Änderungen durch die neue Richtline zusammengefasst:

Was wird gefördert?
Im Rahmen der Förderrichtlinie „DNS der zukünftigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig“ fördert das BMWK anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu innovativen Technologien und Systemen mit hohem Skalierungs- und Transferpotential und einer branchenübergreifenden Wirkung.
Die geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekte sollen die drei Leitthemen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Systemfähigkeit durch die Entwicklung und Erforschung innovativer Technologien, Prozesse und Systeme entscheidend voranbringen. Für die Kerninnovation jedes Vorhabens ist während der Projektlaufzeit eine Steigerung des Technologiereifegrads um mindestens eine Stufe anzustreben.
Flankierend umfasst die Förderung auch die Finanzierung von Durchführbarkeitsstudien zur Untersuchung der technischen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Machbarkeit avisierter Forschungsfragen zu den drei genannten Leitthemen.

Diese Förderrichtlinie ist seit 15. Dezember 2024 in Kraft und ersetzt die Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ vom 12. Dezember 2023.

Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft; besondere Berücksichtigung findet dabei die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften öffentlichen Rechts, die jeweils über ausgewiesene Kompetenzen im Bereich der Fahrzeugindustrie verfügen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (bei Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (zum Beispiel bei Hochschulen, Forschungseinrichtungen), in Deutschland verlangt.

Wie (viel) wird gefördert?
Die Beihilfeintensität pro Beihilfeempfänger beträgt grundsätzlich bis zu:

  • 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung
  • 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung
  • 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien
Die Beihilfeintensitäten könnenfür kleine bzw. mittlere Unternehmen sowie gemäß weiterer Bestimmungen angehoben werden.

Welche Fristen gibt es?
Frist für die Einreichung von Projektskizzen bzw. Förderanträgen jeweils am 31. März und 30. September des Jahres.

Laufzeit
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis zum 30. Juni 2027

Weiterführende Informationen / Links
Mehr Informationen und Antragstellung:
Bundesanzeiger Website Bekanntmachung (pdf)

Was wird gefördert?
Ziel des BMWE-Technologieprogramms „IKT für Elektromobilität“ ist es, die Entwicklung und Erprobung IKT-basierter Lösungskonzepte und innovativer Systemlösungen der Elektromobilität zu fördern und dabei die verschiedenen Technologien, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle intelligent miteinander zu vernetzen.
Förderfähig sind wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen:

  1. IKT-basierte Systemansätze und Anwendungen zur Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen
  2. hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich,
  3. Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen,
  4. neue Ladeinfrastruktur-Lösungen speziell für schwere E-Nutzfahrzeuge und
  5. IKT-basierte Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment

Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit F20 Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • F23 Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und öffentliche Einrichtungen und Verbände.

Wie (viel) wird gefördert?

  • Als Unternehmen: meistens 50% der förderfähigen Kosten
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist ein Bonus möglich.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung: bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Welche Fristen gibt es?
Projektskizzen bis 15.9. des Jahres

Laufzeit
Förderlaufzeit 3 Jahre
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis 30. Juni 2026

Weiterführende Informationen / Links
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/e-nutzfahrzeug-anwendungen-infrastrukturen.html

Was wird gefördert?
Mit Hilfe dieser Fördermaßnahme sollen sich KMU im Markt für IKT etablieren und wettbewerbsfähiger werden. Es sollen KMU unterstützt werden, die auf dem Gebiet der IKT tätig bzw. ihr Geschäftsfeld durch den Einsatz von IKT erweitern und stärken wollen.

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt und ihren Neuheitsanspruch im Technologiebereich Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit (KIS) haben und auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind.

Bei datengetriebenen Ansätzen ist eine ausreichende Datengrundlage sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht als wesentliche Voraussetzung anzusehen.

Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?
In erster Linie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen von Verbundprojekten auch

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Verbände und Vereine sowie
  • sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und
  • Unternehmen, die nicht die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen

Wie (viel) wird gefördert?
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bis zu 100% gefördert werden.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken ist eine zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20% möglich.

Welche Fristen gibt es?
Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist.

Wiedervorlagen sind möglich! Geänderte Abschnitte sind dabei kenntlich zu machen.

Laufzeit
Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis 30. Juni 2027

Weiterführende Informationen / Links
https://www.bmbf.de/DE/Forschung/Gesellschaft/ZukunftDerArbeit/KmuInnovativ/kmu-innovativ-ikt/kmu-innovativ-ikt_node.html

Was wird gefördert?
Die Förderung zielt auf risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben ab, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden Vorhaben aus dem breiten Themenspektrum des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ .

Ziel im Forschungsfeld „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ ist die Erforschung und Entwicklung von physischen und virtuellen Assistenzsystemen für private und öffentliche Räume, von interaktiven Systemen für den schulischen und beruflichen Alltag und von smarten vernetzten Assistenten für Miteinander und Mobilität z.B. in der Kommune.

Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?

  • Einzelvorhaben eines KMU
  • Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen sowie Gebietskörperschaften (für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten.

Das Vorhaben sollte durch ein KMU oder mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert werden.

Wie (viel) wird gefördert?
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bis zu 100 % gefördert werden.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken ist eine zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20 % möglich.

Welche Fristen gibt es?
Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

Laufzeit
Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis 30. Juni 2027

Weiterführende Informationen / Links
https://www.interaktive-technologien.de/foerderung/bekanntmachungen/kmu-innovativ

Was wird gefördert?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der Informations- und Kommunikationstechnologien-Forschung (IKT-Forschung).

Neben Forschungsthemen, die direkt aus der IKT-Wirtschaft stammen, können auch Themen aus anderen Branchen und Anwendungsfeldern gefördert werden.
Zum Beispiel:
  • Maschinenbau, Automatisierung
  • Softwarebasierte Dienstleistungen
  • Mobilität
  • Nachhaltigkeit
  • Gesundheit, Medizintechnik
  • Verwaltung

Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen, Forschungseinrichtungen,
  • Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände,
  • Bildungsträger,
  • Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften öffentlichen Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen im Bereich der Fahrzeugindustrie verfügen.

Wie (viel) wird gefördert?
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (KMU können darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten). Für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis 31. Dezember 2027

Weiterführende Informationen / Links
https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/02/2025-02-18-bekanntmachung-ikt-forschung.html

Was wird gefördert?
Mit EXIST-Forschungstransfer sollen Gründerinnen und Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen beider Gründungsvorbereitung und Umsetzung technisch besonders risikoreicher und aufwändiger (Hightech) Entwicklungsarbeiten unterstützt werden, deren Ergebnisse die Basis für eine wirtschaftlich tragfähige Unternehmensgründung bilden.

EXIST-Forschungstransfer hat folgende operative Ziele:
  • Forschungsbasierte Gründungsprojekte aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mobilisieren.
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Forschung für die berufliche Option als Unternehmer interessieren und qualifizieren.
  • Die Gründung auf einen erfolgreichen Markteintritt und eine nachhaltige Unternehmensfinanzierung ausrichten.
  • Den Frauenanteil und die Diversität in den Gründungsteams erhöhen (Frauenanteil, Internationalität).
  • Beiträge zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung zu leisten.
Die Förderung umfasst 2 Förderphasen:
  • Förderphase I: Förderung der Entwicklungsarbeiten zur Gründungsvorbereitung („Pre-Seed“)
  • Förderphase II: Förderung der Entwicklungsarbeiten beim Unternehmensstart („Seed“)

Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Energie)

Wer wird gefördert?
Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftler/Innen und technische Assistent/Innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.

Wie (viel) wird gefördert?

  • Förderphase I: Anteilfinanzierung von bis zu 90 %
  • Förderphase II: maximal 180.000 €, Beteiligungskapital im Verhältnis von 1 zu 3 zur Höhe des Gründungszuschusses

Welche Fristen gibt es?
Kontinuierlich, Begutachtungsstichtage jeweils am 31. März, am 31. August und am 30. November des Jahres bis zum 31. Dezember 2027

Laufzeit

  • Förderphase I: Der Förderzeitraum beträgt grundsätzlich bis zu 18 Monate. Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Gründungsprojekte kann der Förderzeitraum mit ausdrücklicher Zustimmung der Expertenjury auf bis zu 36 Monate verlängert werden.
  • Förderphase II: maximaler Förderzeitraum 18 Monate

Weiterführende Informationen / Links
https://exist.de/programm/exist-forschungstransfer/

Was wird gefördert?*
Unterstützt wird die Umsetzung von Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Mobilität in Deutschland, konkret in

  1. die Infrastruktur für klimafreundlichen öffentlichen Verkehr und für den kommunalen Fuhrpark,
  2. klimafreundliche Fahrzeuge,
  3. nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität
    sowie in Verbindung mit diesen Investitionen auch Aufwendungen
  4. für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung und
  5. für die Erstellung von Gutachten und Nachweisen zur Einhaltung der technischen Anforderungen

Wer fördert?
KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
  • Gemeindeverbände,
  • Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können

Wie (viel) wird gefördert?
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 %Ihrer förderfähigen Kosten, maximal 150 Millionen € pro Jahr.

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
Die Laufzeit des Darlehens beträgt mindestens 4 Jahre.

Weiterführende Informationen / Links
https://www.kfw.de/267

Was wird gefördert?*
Unterstützt wird die Umsetzung von Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Mobilität in Deutschland, konkret in

  1. Klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge,
  2. Klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung,
  3. Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft,
  4. Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität.

Wer fördert?
KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich handeln und ihren Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland haben,
  • Juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-%iger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die gewerblich handeln,
  • Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie
  • Gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller

Wie (viel) wird gefördert?
Förderkredit ab 2,05% effektiver Jahreszins für grüne Verkehrsprojekte in Ihrem Unternehmen und im öffentlichen Raum als Standardvariante
(Kredit Nr. 268): i.d.R. bis zu 50 Millionen € Kredit pro Vorhaben als Individualvariante (Kredit Nr. 269): individuell ab 25 Millionen € pro Vorhabenbis zu 100% Ihrer Investitionskosten

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr,
bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren oder mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende, bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren oder bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Weiterführende Informationen / Links
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Verkehr-und-Fahrzeuge/F%C3%B6rderprodukte/Investitionskredit-Nachhaltige-Mobilit%C3%A4t-(268-269)/

Was wird gefördert?
Smarte Produktionstechnologien ermöglichen verkürzte Durchlaufzeiten und eine Reduzierung der Fehlerraten bei gleichzeitig verbesserter Produktqualität. Die Verbesserung der Informationsbeschaffung durch mehr und intelligentere Sensorik erlaubt in allen maritimen Bereichen umfassende Innovationen.

Ziel des Förderschwerpunkts Maritime Digitalisierung (MARITIME.smart) ist daher die Stärkung der Transformation der maritimen Branche in Richtung Digitalisierung und Automatisierung durch die Erschließung von maritimen Technologien und Dienstleistungen mit Potential zur durchgängigen Prozessdigitalisierung sowie zur Schaffung innovativer Dienste.
Gefördert werden beispielsweise

  • das Schöpfen von Potentialen durch Vernetzung und Digitalisierung
  • Big und Smart Data
  • Methoden der künstlichen Intelligenz (KI) für maritime Anwendungen
  • robotische Systeme
  • die Erhöhung des Automationsgrades
  • autonome Technologien
  • smarte Materialien für den maritimen Einsatz
  • flexible und automatisierte Produktionstechnik
  • effiziente Produktionsorganisation für hochkomplexe Produkte
  • digital vernetzte Produktion
  • maritime Digitalisierung, Assistenzsysteme und Autonomie in der Schifffahrt
  • Mensch-Maschine-Interaktion

Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes,
  • Hochschulen,
  • Forschungseinrichtungen
  • gemeinnützige Organisationen

Wie (viel) wird gefördert?
je nach Vorhaben unterschiedlich (Entwicklung, Erprobung, Infrastruktur, Clusterbetrieb, Prozess- und Organisationsinnovationen, etc.)

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis 31. Dezember 2028

Weiterführende Informationen / Links
PtJ: Maritimes Forschungsprogramm

Was wird gefördert
Zweck der Zuwendungen ist es, 6G-Schlüsseltechnologien und ergänzende neuartige Kommunikationstechnologien zu erforschen und deren Performanz mit Bezug auf wesentliche Kennzahlen, wie erreichbare Leistungsfähigkeit, Energieeffizienz, Sicherheit oder Resilienz in einem relevanten Anwendungskontext zu demonstrieren.

Gefördert werden Verbundprojekte, die 6G-Schlüsseltechnologien und ergänzende neuartige Kommunikationstechnologien in konkreten Anwendungen erforschen und entwickeln. Innovative Lösungen bzw. Forschungsfragen können zum Beispiel folgende Bereiche adressieren:
  • KI für Kommunikationsnetze und Kommunikationsnetze als Infrastruktur für mobile, netzgestützte KI- und Rechendienste,
  • Netz der Netze, das ein System darstellt, das verschiedene Arten (auch nicht 3GPP-Funkzugangstechnolgien) von Netzen integriert, wie zum Beispiel WiFi oder LiFi,
  • hochleistungsfähige Funkschnittstellen in Bezug auf Datenrate, Spektrumsnutzung, Zuverlässigkeit, Latenz und Energieverbrauch,
  • Konzepte für Flächenabdeckung durch ultrabreitbandige intelligente und aktiv anpassbare 6G-Antennensysteme für Gigahertz- und Terahertz-Frequenzbereiche,
  • Konzepte, die über die zellbasierte Architektur mittels verteilten Mehrantennensystemen hinausgehen,
  • neue Netztopologien und Systemarchitekturen,
  • innovative Sharing-Konzepte zur effizienten Nutzung des Spektrums,
  • flexible, modulare, skalierbare und programmierbare Infrastrukturen und Cloudimplementierungen, zum Beispiel hinsichtlich einer vertrauenswürdigen Architektur,
  • Nutzbarmachung von höheren Frequenzen im Millimeterwellen- und (Sub-)Terahertzbereich für den mobilen Funkzugang,
  • Konzepte für hohe Lokalisierungsgenauigkeit im Zentimeterbereich und die sensorische Erfassung der Umwelt mittels Kommunikationstechnologien,
  • Technologien, um abgelegene ländliche Gebiete besser versorgen zu können, wie zum Beispiel die Integration von nichtterrestrischen Kommunikationsnetzen,
  • neue Kommunikationsparadigmen und informationstheoretische Ansätze, wie zum Beispiel semantische Kommunikation.

Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?

  • staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Verbände und Vereine sowie sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Wie (viel) wird gefördert?
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen bis zu 100 Prozent. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Welche Fristen gibt es?
15.12.2025

Laufzeit
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis 30. Juni 2027

Weiterführende Informationen / Links
Bekanntmachung (bmbf.de)

Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die der Vernetzung mit (poten­ziellen) europäischen und internationalen Projektpartnern dienen, mit dem Ziel einer gemeinsamen Antragseinreichung eines themenspezifischen Projektvorschlags insbesondere für das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (und dessen Nachfolgeprogramm ab 2028) sowie in anderen passfähigen europäischen Programmen (zum Beispiel „LIFE“, „EU4Health“, „Digital Europe“) oder für „EUREKA“-Instrumente, für die HAW antragsberechtigt sind.

Die zu beantragenden Maßnahmen sind auszurichten auf thematisch passende Calls und Förderaufrufe in den Forschungsförderprogrammen.
Dies umfasst Maßnahmen der Bildung und Verstetigung von Netzwerken mit potenziellen Projektpartnern aus dem europäischen Ausland sowie der Sondierung des Auf- und Ausbaus themenspezifischer Konsortien bis hin zur Ausarbeitung und Einreichung des Antrags.

Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW)

Wie (viel) wird gefördert?
Projektbezogenen Ausgaben können bis zu 100 Prozent im Wege der anteiligen Fehlbedarfsfinanzierung innerhalb der Laufzeit des Projekts gefördert werden. Maximal 75.000 €.

Welche Fristen gibt es?
Förderanträge kontinuierlich bis 30. Juni 2029 möglich

Laufzeit
Die Laufzeit der geförderten Vorhaben beträgt maximal zwölf Monate. Die Vorhaben müssen spätestens am 31. Dezember 2030 beendet sein.

Weiterführende Informationen / Links
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/08/2024-08-23-Bekanntmachung-HAW-EuropaNetzwerke.html

Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben von HAW, die in Kooperation mit außerhochschulischen Praxispartnern anwendungsnahe Forschungsfragen bearbeiten und darauf abzielen, das Forschungsprofil der HAW zu stärken.

Innovative Lösungen für wirtschaftliche und/oder gesellschaftliche Herausforderungen sollen entwickelt und um­gesetzt werden. Das Ziel besteht darin, die Forschungsergebnisse in konkrete Anwendungen zu überführen.

Die Förderung ist themenoffene und konzentriert sich auf Forschungsprojekte, die sich durch ihre An­wendungsorientierung und ihr wirtschaftliches beziehungsweise gesellschaftliches Potenzial auszeichnen.

Zuwendungsfähig sind diejenigen Ausgaben, die unmittelbar mit dem FuE-Projekt in Zusammenhang stehen. In der Regel sind dies Ausgaben für Personal, Sachmittel oder Gegenstände.

Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW)

Wie (viel) wird gefördert?
Projektbezogenen Ausgaben können bis zu 100 Prozent im Wege der anteiligen Fehlbedarfsfinanzierung innerhalb der Laufzeit des Projekts gefördert werden.

Zusätzlich Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben.

Welche Fristen gibt es?
Projektskizzen bis 28.11.2025

Laufzeit
Die Projektlaufzeit soll 36 Monate betragen. Bei der Durchführung von Promotionen wird eine Verlängerung von bis zu zwölf Monaten gewährt.

Weiterführende Informationen / Links
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/08/2024-08-23-Bekanntmachung-HAW-ForschungsPraxis.html

Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungsvorhaben mit hohem innovativem Charakter, die zur Vertiefung von bestehenden und zur Entwicklung von neuen Forschungsschwerpunkten an der Hochschule oder zu einer Weiterentwicklung des Forschungsprofils der Hochschule beitragen.

Die Förderung ist themenoffen. Die Forschungsprojekte sollen dazu dienen, neue Erkenntnisse zu gewinnen und innovative Ansätze zu entwickeln. Dabei können sowohl theoretische als auch praxisorientierte Ansätze verfolgt werden, um einen direkten Mehrwert für die jeweiligen Fachgebiete sowie potenzielle Anwendungen zu generieren.

Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW)

Wie (viel) wird gefördert?
Projektbezogenen Ausgaben können bis zu 100 Prozent im Wege der anteiligen Fehlbedarfsfinanzierung innerhalb der Laufzeit des Projekts gefördert werden.

Zusätzlich Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben

Welche Fristen gibt es?
Projektskizzen bis 29.05.2026

Laufzeit
Die Projektlaufzeit soll 36 Monate betragen. Bei der Durchführung von Promotionen wird eine Verlängerung von bis zu zwölf Monaten gewährt.

Weiterführende Informationen / Links
https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2024/08/2024-08-22-Bekanntmachung-HAW-ForschungsAkzente.html

Was wird gefördert?
Der Bund verfolgt mit diesem Förderprogramm das Ziel, den Transformationsprozess in den Kohleregionen durch Zuwendungen nachhaltig zu unterstützen.

Das STARK-Bundesprogramm schließt dabei zwei Lücken. Zum einen können laufende Kosten wie beispielsweise Personal, Miete, Büromaterialien gefördert werden. Die STARK-Novelle macht nun eine direkte und investive Unternehmensförderung möglich.
Die förderfähigen Bereiche lassen sich insgesamt in zwölf Kategorien einteilen:
  1. Vernetzung
  2. Wissens- und Technologietransfer
  3. Beratung
  4. Qualifikation/Aus- und Weiterbildung
  5. Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
  6. Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
  7. Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
  8. Außenwirtschaft
  9. Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
  10. Stärkung unternehmerischen Handelns
  11. Innovative Ansätze
  12. Transformationstechnologien

Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen. Bei der Förderung von Unternehmen stehen KMU in den Revieren gem. §§ 2, 11 und 12 InvKG im Fokus.

Bei Organisationen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (beispielsweise Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände, die kommunale Aufgaben übernehmen) ist der dahinterstehende Träger antragsberechtigt.

Wie (viel) wird gefördert?
Je nach Förderkategorie zwischen 30 und 90%. Der maximale förderfähige Anteil für investive Maßnahmen (in Bezug auf das Gesamtinvestitionsvolumen) variiert zwischen 25 und 100%.

Die STARK Förderrichtlinie sieht zu jedem Antrag eine Beteiligung des Bundeslandes vor, in dem das Projekt wirkt. Die Länder nehmen eine Einschätzung zum Nutzen für die regionale Entwicklung vor und übermitteln dem BAFA ein Votum zum Projektantrag.

Welche Fristen gibt es?

  • für Kategorien 1-11:
    Gültigkeit der Förderrichtlinie 31.12.2038
  • für Kategorie 12: Transformationstechnologien
    Projektskizzen bis 6.12.2024 (keine Ausschlussfrist)
Bewilligung muss bis zum 31.12.2025 erfolgt sein.
Projektbeginn: 2026
Projektlaufzeit: max. 4 Jahre
spätestes Projektende: 31.12.2030

Laufzeit
Die Zuwendung wird im Regelfall für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren gewährt.

Weiterführende Informationen / Links
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/20240813-stark-novelle.pdf?__blob=publicationFile&v=5