Förderdatenbank auf Bundesebene

Weitergehende Informationen zu den Förderausschreibungen auf Bundesland-Ebene finden Sie unter:
https://www.foerderdatenbank.de/

Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die Gütertransporte von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße bringen.
Zuwendungen werden gewährt für den Neubau, den Ausbau und den Ersatz in diesen Umschlaganlagen.
Gefördert werden Umschlaganlagen an

  • Binnenwasserstraße/Straße,
  • Schiene/Straße,
  • Binnenwasserstraße/Binnenwasserstraße,
  • Schiene/Schiene und
  • Binnenwasserstraße/Schiene/Straße

Wer fördert?
Bundesminisertium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV)

Wer wird gefördert?
Unternehmen in Privatrechtsform

Wie (viel) wird gefördert?
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen. Das ist für Anlagen des Kombinierten Verkehrs Schiene/Straße oder Schiene/Schiene das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und für Anlagen des KV Wasserstraße/Straße oder Wasserstraße/Wasserstraße die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Der Zuschuss wird in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Die zuwendungsfähige Investitionsausgaben umfassen eine Planungskostenpauschale (bei Neubauten 20 %, in allen anderen Fällen 15 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben).

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
Laufzeit der Förderrichtlinie: bis 31.12.2027

Weiterführende Informationen / Links
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/Kombinierter_Verkehr/kombinierter_verkehr_node.html;jsessionid=5BCBE4EF31DAE5EBA25890C68E28FC7C.live11291#doc1527882bodyText1

Was wird gefördert?
Ziel des Förderungprogramms ist die Modernisierung von Binnenschiffen im Bereich des Güterverkehrs insbesondere durch Digitalisierung und Automatisierung an Bord von Binnenschiffsneubauten und im Einsatz befindlichen Binnenschiffen.

Dazu zählen

  • Systeme zum automatisierten beziehungsweise (teil-)autonomen Fahren,
  • Kollisionswarnsysteme,
  • Schleusenmanagementsysteme,
  • Assistenzsysteme zum energieoptimierten Fahren,
  • Brückenanfahrwarnsysteme und
  • Bahnführungssysteme

Wer fördert?
Bundesminisertium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV)

Wer wird gefördert?
Unternehmen (natürliche oder juristische Person) in Privatrechtsform mit Sitz oder selbständiger Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, das Eigentümer eines in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragenen Binnenschiffs ist oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens wird, welches gewerblich für die Binnenschifffahrt insbesondere auf Bundeswasserstraßen oder Landesgewässern genutzt wird.

Wie (viel) wird gefördert?
Für Fördermaßnahmen der Digitalisierung und Automatisierung an Bord von Binnenschiffsneubauten und im Einsatz befindlichen Binnenschiffen beträgt die Zuwendung für große Unternehmen bis zu 60%, für mittlere Unternehmen bis zu 70% und für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
Laufzeit der Förderrichtlinie: bis 31.12.2026

Weiterführende Informationen / Links
https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node.html

Was wird gefördert?
Gefördert werden Innovationen im Schienengüterverkehr in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Schienenfahrzeugtechnik, die das Potenzial aufweisen, die Wirtschaftlichkeit, Logistikfähigkeit, Flexibilität oder Leistungsfähigkeit des Schienengüterverkehrs in Deutschland zu erhöhen.

Das umfasst:
  • Innovative Produkte und Komponenten,
  • damit verbundene Technologieanpassungen,
  • Organisations- und Prozessinnovationen,
  • systemseitige Innovationen,
  • Innovationen im Bereich der Interaktion zwischen Schienengüterverkehr und Infrastruktur und
  • zur Verbesserung der Integration des Schienengüterverkehrs in Logistikketten.
Die Förderrichtlinie unterscheidet dabei zwei Förderlinien:
Die Förderlinie 1 enthält die Erprobung innovativer Technologien im Rahmen von Testfeldern und Piloten beziehungsweise Demonstratoren.
In Förderlinie 2 werden Markteinführungen von Innovationen, welche noch nicht Marktstandard sind, finanziell unterstützt.

Wer fördert?
Bundesminisertium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV)

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände und juristische Personen des Privatrechts, die anwendungsbezogen in innovative Technik oder Prozesse für den Schienengüterverkehr investieren wollen. Projekte können sowohl im Rahmen von Einzel- als auch von Verbundvorhaben durchgeführt werden.

Auch die Durchführung grenzüberschreitender Vorhaben ist in der Förderrichtlinie angelegt.

Wie (viel) wird gefördert?
In der Förderlinie 1: Je nach Größe in der Kategorie „Testfelder und Pilotprojekte“ bis zu 70%, in der Kategorie „Demonstratoren“ bis zu 45 %. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist ein Bonus möglich.

Als Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung bis zu 100%.
In der Förderlinie 2: bis zu 50%
Vorhabenvolumen von mindestens EUR 25.000 (Bagatellgrenze)

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
Laufzeit der Förderrichtlinie: bis 31.12.2029

Weiterführende Informationen / Links
https://www.eba.bund.de/Z-SGV/home.html

Was wird gefördert?
Zweck der Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „mFUND“ sind die systematische Entwicklung von innovativen Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten der Daten im Kontext des BMDV und die Identifikation zukünftiger Datenbedarfe sowie Verwertungsoptionen.

Projektskizzen können in den folgenden Kategorien eingereicht werden
  • Kategorie A umfasst kleine Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Machbarkeits- und Vorstudien mit einem ausgeprägten Bezug zu Daten aus dem Geschäftsbereich des BMDV.
  • Kategorie B richtet sich an Vorhaben, die zusätzlich zur Unterstützung des Strukturwandels in einer der Kohleregionen beitragen.
  • Kategorie C richtet sich an Vorhaben, die sich zusätzlich dem mFUND Jahresthema 2025 „Mobilität ohne Grenzen: Gemeinsame Dateninnovationen in Europa“ widmen. Gesucht werden datenbezogene Vorhaben, die sich mit innovativen Anwendungen, Produkten und Verfahren befassen.
  • Kategorie D richtet sich an Vorhaben, die sich zusätzlich mit der Digitalisierung des Bauwesens in der Mobilität befassen, zum Beispiel im Kontext BIM oder Digitale Zwillinge.

Wer fördert?
Bundesminisertium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV)

Wer wird gefördert?
Berechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Ausschließlich projektbezogene Neugründungen sind nicht antragsberechtigt. Antragsteller müssen einen Sitz in Deutschland beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz unterhalten. Bei allen Antragstellern muss ein erhebliches Bundesinteresse Deutschlands am jeweiligen Projektbeitrag vorliegen. Projektvorschläge von Startups beziehungsweise Konsortien, die mindestens ein Startup umfassen, werden prioritär berücksichtigt.

Wie (viel) wird gefördert?
maximale Verbundförderung: 200.000 Euro

Bei AZK (Zuwendung auf Kostenbasis; ausschließlich Akteuren der gewerblichen Wirtschaft sowie für Institute der Helmholtz-Gesellschaft sowie Institute der Fraunhofer Gesellschaft für angewandte Forschung e. V. vorbehalten):
  • für kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent
  • für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent
  • für große Unternehmen2 bis zu 50 Prozent;
  • für Institute der Helmholtz-Gesellschaft sowie Institute der Fraunhofer Gesellschaft für angewandte Forschung e. V. bis zu 70 Prozent
Bei AZA (Zuwendung auf Ausgabenbasis): bis zu 90 Prozent.
Für staatlich anerkannte Hochschulen kann bei entsprechender Begründung eine Vollfinanzierung gewährt werden.

Welche Fristen gibt es?
Frist für Projektskizzen: 31. Dezember 2025

Laufzeit
maximale Projektlaufzeit: 18 Monaten
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis zum 30. Juni 2029

Weiterführende Informationen / Links
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/fX6ztQw3mCnAVaKTQjG/content/fX6ztQw3mCnAVaKTQjG/BAnz%20AT%2018.12.2024%20B3.pdf?inline

Was wird gefördert?
Die Bekanntmachung adressiert kreative Ideen von freien Programmiererinnen und Programmierern in Bezug auf gesellschaftlich relevante Lösungen in der datengetriebenen Welt im Kontext der Themenfelder „Datensicherheit“ und „Softwarebausteine für Innovationen“. Diese Ideen sollen in kurzen und schnellen Entwicklungsphasen umgesetzt werden in innovative, datengetriebene Anwendungen beziehungsweise in neue Modelle und Werkzeuge zur Erzeugung, Teilen sowie Nutzung von Daten, die einen aufgeklärten Umgang mit diesen Daten ermöglichen.

Die Förderung umfasst ausschließlich Vorhaben, deren Ergebnisse als Open-Source-Lösungen verwertet werden und damit insbesondere den Innovationsstandort Deutschland stärken (innovationsunterstützende Dienstleistungen).

Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich selbstständige Programmiererinnen und Programmierer und Personen mit vergleichbaren Kenntnissen (Mindestalter 18 Jahre) sowie kleine interdisziplinäre Teams mit Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Beteiligung von Personen mit Wohnsitz im innereuropäischen Ausland an Teams ist zugelassen, solange sie nicht als Leitung fungieren.

Wie (viel) wird gefördert?
Die Gesamtkosten für sechsmonatige Projekte dürfen bei Einzelpersonen 50.000 Euro pro Projekt nicht übersteigen, bei Teams liegt die Grenze der Gesamtkosten bei 100.000 Euro. Bei zehnmonatigen Projekten dürfen die Gesamtkosten für die zweite Förderphase 33.337 Euro bei Einzelpersonen beziehungsweise 66.674 Euro bei Teams nicht überschreiten.

Welche Fristen gibt es?
In der ersten Verfahrensstufe können über die Bewerbungsplattform der Begleitforschung jeweils ab zwei Monaten vor Einreichungsstichtag in digitaler Form Projektskizzen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Es sind vier Einreichungsstichtage vorgesehen:
02. Januar 2025
30. November 2025
30. November 2026
30. November 2027

Laufzeit
Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel sechs Monate. Antragstellerinnen und Antragsteller mit besonders verwertungsstarken Projekten können bei Skizzeneinreichung bereits eine Laufzeit von zehn Monaten beantragen.

Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis zum 30. Juni 2029

Weiterführende Informationen / Links
https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2024/11/2024-11-15-bekanntmachung-software-sprint.html

Was wird gefördert?
Im 4. Call des Innovationsprogramms „Geschäftsmodelle und Pionierlösungen“ werden Projekte gefördert, die zur besseren Nutzung von Daten und KI beitragen. Gefürdert werden Vorhaben, die auf innovative Verbesserungen in der Nutzung von Daten und/oder KI zielen und marktorientierte Innovationen entwickeln, die Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen versprechen.

Dazu gehören unter anderem neue Ansätze um Daten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Kultur nutzbarer zu machen, innovative Konzepte für Datasharing
oder -pooling, Verbesserung oder Schaffung von verantwortungsvollen Daten- und KIÖkosystemen, neue Anwendungen und Nutzungsmöglichkeiten für KI (z.B. für neue Services, inkl. „AI for good“), neue Fachkräfte-, Schulungs- und Informationsangebote zu KI oder Datennutzung, neue Lösungen für Herausforderungen im KI-Kontext sowie zukunftsweisende Anwendungen und Konzepte zur besseren Datennutzung, u.a. im Zusammenhang mit KI.

Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), gemeinnützige KMU, Forschungseinrichtungen inklusive Hochschulen

Wie (viel) wird gefördert?
Machbarkeitsprojekte, die bis zu 80.000 Euro umfassen, sind zuwendungsfähig. Je nach Größe des Unternehmens werden max. 60%-70% der zuwendungsfähigen Kosten bei Machbarkeitsprojekten gefördert.

Marktreifeprojekte, die bis zu 330.000 Euro umfassen, sind zuwendungsfähig.
Je nach Größe des Unternehmens wedern max. 45%-55% der zuwendungsfähigen Kosten bei Marktreifeprojekten gefördert. Forschungseinrichtungen: max. 100%, max. 180.000 Euro.

Welche Fristen gibt es?
Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge: 11.02.2025, 15:00 Uhr

Laufzeit
Die Projektlaufzeit für Machbarkeitsprojekte soll in der Regel höchstens zwölf Monate betragen, die für Marktreifeprojekte in der Regel höchstens 24 Monate.

Weiterführende Informationen / Links
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/G/foerderrichtlinie-fuer-das-igp-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=18

Was wird gefördert?
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger und kleiner Unternehmen, des Handwerks sowie der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden.

Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte.
Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Förderrichtlinie, die das bewährte Programm an zahlreichen Stellen optimieren soll: Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren sollen zukünftig noch bessere Fördermöglichkeiten erhalten, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Innovationsprojekten zu ebnen. Darüber hinaus soll der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt werden.

Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert?
Das ZIM wendet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Je nach Leistung gelten unterschiedliche weitere Voraussetzungen.

Wie (viel) wird gefördert?
Die maximalen Fördersätze unterscheiden sich für FuE-Projekte je nach Größe und Alter des Unternehmens sowie zwischen Einzelprojekten, Kooperationsprojekten mit inländischen sowie mit ausländischen Partnern.

Sie betragen zwischen 25% und 45% für Einzelprojekten, 30% und 55% Kooperationsprojekten und 40% und 60% Kooperationsprojekten mit ausländischen Partnern.

Die Förderung des Managements von Innovationsnetzwerken ist degressiv gestaffelt. Nationale Innovationsnetzwerke werden in Phase 1 im ersten und gegebenenfalls im zweiten Jahr 90%; in Phase 2 im ersten Jahr 70%, im zweiten Jahr 50%, im dritten und gegebenenfalls im vierten Jahr 30% gefördert. Internationale Innovationsnetzwerke werden in Phase 1 im ersten, zweiten und gegebenenfalls im dritten Jahr 95%; in Phase 2 im ersten Jahr 80%, im zweiten Jahr 60%, im dritten und gegebenenfalls im vierten Jahr 40% gefördert.

Der Fördersatz für Durchführbarkeitsstudien beträgt je nach Größe des Unternehmens maximal 50% bis 70%.

Der Fördersatz für Leistungen zur Markteinführung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten.

Welche Fristen gibt es?

Laufzeit
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis zum 30. Juni 2027

Weiterführende Informationen / Links
https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Downloads/Richtlinien/richtlinie-zim-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Änderungen durch die neue Richtline zusammengefasst:

Was wird gefördert?
Im Rahmen der Förderrichtlinie „DNS der zukünftigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig“ fördert das BMWK anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu innovativen Technologien und Systemen mit hohem Skalierungs- und Transferpotential und einer branchenübergreifenden Wirkung.
Die geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekte sollen die drei Leitthemen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Systemfähigkeit durch die Entwicklung und Erforschung innovativer Technologien, Prozesse und Systeme entscheidend voranbringen. Für die Kerninnovation jedes Vorhabens ist während der Projektlaufzeit eine Steigerung des Technologiereifegrads um mindestens eine Stufe anzustreben.
Flankierend umfasst die Förderung auch die Finanzierung von Durchführbarkeitsstudien zur Untersuchung der technischen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Machbarkeit avisierter Forschungsfragen zu den drei genannten Leitthemen.

Diese Förderrichtlinie ist seit 15. Dezember 2024 in Kraft und ersetzt die Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ vom 12. Dezember 2023.

Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft; besondere Berücksichtigung findet dabei die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften öffentlichen Rechts, die jeweils über ausgewiesene Kompetenzen im Bereich der Fahrzeugindustrie verfügen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (bei Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (zum Beispiel bei Hochschulen, Forschungseinrichtungen), in Deutschland verlangt.

Wie (viel) wird gefördert?
Die Beihilfeintensität pro Beihilfeempfänger beträgt grundsätzlich bis zu:

  • 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung
  • 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung
  • 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien
Die Beihilfeintensitäten könnenfür kleine bzw. mittlere Unternehmen sowie gemäß weiterer Bestimmungen angehoben werden.

Welche Fristen gibt es?
Frist für die Einreichung von Projektskizzen bzw. Förderanträgen jeweils am 31. März und 30. September des Jahres.

Laufzeit
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis zum 30. Juni 2027

Weiterführende Informationen / Links
Mehr Informationen und Antragstellung:
Bundesanzeiger Website Bekanntmachung (pdf)

Was wird gefördert?
Das Fahrrad als emissionsarmes, lärmarmes und platzsparendes Verkehrsmittel trägt dazu bei die Klimaschutzziele auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu erreichen. Vor diesem Hintergrund ist zu untersuchen, wie ganzheitlich gedachte Mobilitätskonzepte mit dem Fokus auf Aktive Mobilität in urbanen Zentren gefördert werden können, beispielsweise durch eine optimierte Steuerung von Lichtsignalanlagen (LSA). Grundsätzlich ist anzustreben, die Leichtigkeit und Sicherheit des Radverkehrs zu verbessern und so dessen Attraktivität zu steigern, ohne die Leichtigkeit und Sicherheit anderer Verkehre zu mindern. In der modernen Städteplanung setzten sich deshalb immer mehr Ansätze mit getrennten Netzstrategien für die Kfz- und die Radverkehrsinfrastruktur durch.

Innerhalb der Forschungsvorhaben sollen neue Steuerungsalgorithmen und Prognosemodelle entwickelt sowie neue Erfassungssysteme des Verkehrsaufkommens konzipiert werden, mit dem Ziel ein Gesamtsystem zur Beschleunigung des Radverkehrs unter Berücksichtigung der Belange der weiteren Verkehrsträger zu entwickeln. Dabei sollen bereits auf dem Markt verfügbare Teilkomponenten, wie Kamerasysteme oder Sensoren, berücksichtigt bzw. weiterentwickelt ggf. neu konzipierte Erfassungssysteme, Steuerungsalgorithmen und Prognosemodelle zusammengeführt und ausgewertet werden. Auch die Weiterentwicklung oder Neukonzeption von Teilaspekten dieses Gesamtsystems ist möglich.

Der gewählte Ansatz soll mittels geeigneter Methoden, bspw. simulativ oder mit der Konzeptionierung eines Demonstrators, getestet und evaluiert werden, um das Potenzial für die genannten Ziele aufzuzeigen. Die Evaluation soll die Optimierung einer geeigneten Strecke (z. B. mit ausreichender Länge und mehreren LSA-Knotenpunkten) bzw. eines geeigneten Knotenpunktes mit LSA nachweisen. In Abhängigkeit von der entwickelten Lösung können auch Evaluationen weiterer Aspekte, z. B. eine Evaluation der Nutzerakzeptanz, zusätzliche Bestandteile des Forschungsvorhabens sein.

Wer fördert?
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)

Wer wird gefördert?
Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.

Wie (viel) wird gefördert?
Die BASt beabsichtigt – vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln – für diesen Förderaufruf insgesamt bis zu 1 Mio. EUR Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Bemessungsgrundlage für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die bis zu 100 % gefördert werden können.

Welche Fristen gibt es?
Anträge bis 20.01.2025 (keine Ausschlussfrist)

Laufzeit
Die Projektlaufzeit soll im Regelfall drei Jahre nicht überschreiten.

Weiterführende Informationen / Links
https://www.bast.de/DE/BASt/Forschung/Forschungsfoerderung/Downloads/Gruenes-Licht.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Was wird gefördert?
Ziel des BMWK-Technologieprogramms „IKT für Elektromobilität“ ist es, die Entwicklung und Erprobung IKT-basierter Lösungskonzepte und innovativer Systemlösungen der Elektromobilität zu fördern und dabei die verschiedenen Technologien, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle intelligent miteinander zu vernetzen.
Förderfähig sind wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen:

  1. IKT-basierte Systemansätze und Anwendungen zur Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen
  2. hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich,
  3. Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen,
  4. neue Ladeinfrastruktur-Lösungen speziell für schwere E-Nutzfahrzeuge und
  5. IKT-basierte Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment

Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit F20 Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • F23 Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und öffentliche Einrichtungen und Verbände.

Wie (viel) wird gefördert?

  • Als Unternehmen: meistens 50% der förderfähigen Kosten
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist ein Bonus möglich.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung: bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Welche Fristen gibt es?
Projektskizzen bis 15.9. des Jahres

Laufzeit
Förderlaufzeit 3 Jahre
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis 30. Juni 2026

Weiterführende Informationen / Links
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/e-nutzfahrzeug-anwendungen-infrastrukturen.html

Was wird gefördert?
Innerhalb des Programms sollen sowohl technologische Lösungsansätze für das Fahrzeug selbst, als auch solche für das Fahrzeug als Bestandteil vernetzter Systeme erarbeitet werden.

Mit der Richtlinie werden insbesondere produkt- und anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den folgenden Bereichen adressiert:

  1.  „Automatisiertes Fahren“ inklusive Schienenverkehr,
  2. „Innovative Fahrzeuge“, dies bedeutet: Förderung von Antriebskonzepten für sämtliche Fahrzeugtypen in einem technologieoffenen Ansatz
  3. „Systemtechnologien“, die sich auf die gesamte Fahrzeugindustrie mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten fokussieren.

Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • Forschungseinrichtungen,
  • Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände,
  • Bildungsträger,
  • Gebietskörperschaften,
  • Kommunalverbände und andere Körperschaften öffentlichen Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen im Bereich der Fahrzeugindustrie verfügen.

Wie (viel) wird gefördert?

  • Als Unternehmen: meistens 50 % der förderfähigen Kosten
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist ein Bonus möglich.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung: bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • maximal EUR 35 Millionen für Vorhaben, die überwiegend die industrielle Forschung betreffen,
  • maximal EUR 25 Millionen für Vorhaben, die überwiegend die experimentelle Entwicklung betreffen,
  • maximal EUR 8,25 Millionen für Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungstätigkeiten.

Welche Fristen gibt es?
Die Projektskizzen werden zu den Stichtagen 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. bewertet.

Laufzeit
Förderlaufzeit 3 Jahre
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis 30. Juni 2026

Weiterführende Informationen / Links
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Technologie/fahrzeug-und-systemtechnologien.html

Was wird gefördert?
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert investive Maßnahmen

  • zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr (z. B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen) und / oder
  • zur Sicherung nachhaltiger Mobilität durch den Radverkehr (z. B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte)

Wer fördert?
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Wer wird gefördert?
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Wie (viel) wird gefördert?
Maximal 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In Ausnahmefällen, insbesondere bei finanzschwachen Kommunen ohne ausreichende Eigenmittel, bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Welche Fristen gibt es?
Aktuell gibt es keinen laufendenden Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen. Auch außerhalb eines Förderaufrufs können Projektskizzen beim Projektträger eingereicht werden. Über diese wird unter Berücksichtigung der Förderkriterien und der vorhandenen Haushaltsmittel entschieden.

Das Bundesamt für Logisitik und Mobilität (BALM) wird Informationen zu künftigen Förderaufrufen rechtzeitig auf seiner Internetseite veröffentlichen.

Laufzeit
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis 31. Dezember 2026

Weiterführende Informationen / Links
https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/InvestiveMassnahmen/investivemassnahmen_node.html;jsessionid=29B8B529D1AB23B9512C563ECD27894E.live11291

Was wird gefördert?
Mit Hilfe dieser Fördermaßnahme sollen sich KMU im Markt für IKT etablieren und wettbewerbsfähiger werden. Es sollen KMU unterstützt werden, die auf dem Gebiet der IKT tätig bzw. ihr Geschäftsfeld durch den Einsatz von IKT erweitern und stärken wollen.

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt und ihren Neuheitsanspruch im Technologiebereich Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit (KIS) haben und auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind.

Bei datengetriebenen Ansätzen ist eine ausreichende Datengrundlage sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht als wesentliche Voraussetzung anzusehen.

Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?
In erster Linie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen von Verbundprojekten auch

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Verbände und Vereine sowie
  • sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und
  • Unternehmen, die nicht die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen

Wie (viel) wird gefördert?
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bis zu 100% gefördert werden.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken ist eine zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20% möglich.

Welche Fristen gibt es?
Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.
Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

Laufzeit
Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis 30. Juni 2027

Weiterführende Informationen / Links
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/kmu-innovativ-ikt-9596.html

Was wird gefördert?
Die Förderung zielt auf risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben ab, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden Vorhaben aus dem breiten Themenspektrum des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ .

Ziel im Forschungsfeld „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ ist die Erforschung und Entwicklung von physischen und virtuellen Assistenzsystemen für private und öffentliche Räume, von interaktiven Systemen für den schulischen und beruflichen Alltag und von smarten vernetzten Assistenten für Miteinander und Mobilität z.B. in der Kommune.

Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?

  • Einzelvorhaben eines KMU
  • Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen sowie Gebietskörperschaften (für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten.

Das Vorhaben sollte durch ein KMU oder mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert werden.

Wie (viel) wird gefördert?
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bis zu 100% gefördert werden.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken ist eine zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20% möglich.

Welche Fristen gibt es?
Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

Laufzeit
Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis 30. Juni 2027

Weiterführende Informationen / Links
https://www.interaktive-technologien.de/foerderung/bekanntmachungen/kmu-innovativ

Was wird gefördert?
Gefördert werden Verbundprojekte, die sozial-innovative Ansätze einer nachhaltigen Stadtentwicklung in urbanen und stadtregionalen Räumen identifizieren, in experimentellen Forschungsformaten entwickeln, erproben und erforschen. Hierzu veröffentlicht das BMBF voraussichtlich alle 2 Jahre einen Förderaufruf. Diese spezifischen Förderaufrufe beziehen sich auf eines oder mehrere der folgenden Module:

  • Modul 1: Nachhaltige und klimafreundliche Gebäudebestandserneuerung und effiziente und suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen,
  • Modul 2: Soziale Innovationen für die „grüne“ Stadt,
  • Modul 3: Soziale Innovationen für nachhaltige, vitale und multifunktionale Stadtkerne,
  • Modul 4: Soziale Innovationen für urbane Produktion, regionale Wertschöpfung und wirtschaftliche Resilienz,
  • Modul 5: Soziale Innovationen für nachhaltige urbane Mobilität und Verkehrsinfrastrukturen,
  • Modul 6: Zukunftsthemen für eine sozial-innovative und nachhaltige Stadtentwicklung.

Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?

  • Einrichtungen der Kommunen und Länder,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • gesellschaftliche Organisationen wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände

Wie (viel) wird gefördert?
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bis zu 100% gefördert werden.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken ist eine zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20% möglich.

Welche Fristen gibt es?
Projektskizzen bis 23.02.2024. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist.

Laufzeit
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis 30. Juni 2027

Weiterführende Informationen / Links
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/11/2023-11-08-Bekanntmachung-Stadtquartiere.html

Was wird gefördert?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der Informations- und Kommunikationstechnologien-Forschung (IKT-Forschung).
Gefördert werden Forschungsthemen für folgende Anwendungsfelder:

  1. IKT-Wirtschaft,
  2. Mobilität,
  3. Fahrzeugindustrie,
  4. Transport,
  5. Maschinenbau,
  6. Prozesstechnik,
  7. Automatisierung,
  8. Gesundheit,
  9. Medizintechnik,
  10. Logistik,
  11. innovative nutzerorientierte Dienstleistungen,
  12. Energie (insbesondere erneuerbare Energien),
  13. Umweltschutz und
  14. Ressourcenschutz.

Gefördert werden schwerpunktmäßig Vorhaben im Bereich der Softwaresysteme und Wissenstechnologien.

Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen, Forschungseinrichtungen,
  • Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände,
  • Bildungsträger,
  • Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften öffentlichen Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen im Bereich der Fahrzeugindustrie verfügen.

Wie (viel) wird gefördert?
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: bis zu 50% der förderfähigen Kosten (KMU können darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten). Für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: bis zu 100% der förderfähigen Kosten.

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis 31. Dezember 2027

Weiterführende Informationen / Links
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/richtlinie-zur-foerderung-von-forschungsvorhaben-.html

Was wird gefördert?
Mit EXIST-Forschungstransfer sollen Gründerinnen und Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen beider Gründungsvorbereitung und Umsetzung technisch besonders risikoreicher und aufwändiger (Hightech) Entwicklungsarbeiten unterstützt werden, deren Ergebnisse die Basis für eine wirtschaftlich tragfähige Unternehmensgründung bilden.
EXIST-Forschungstransfer hat folgende operative Ziele:

  • Forschungsbasierte Gründungsprojekte aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mobilisieren.
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Forschung für die berufliche Option als Unternehmer interessieren und qualifizieren.
  • Die Gründung auf einen erfolgreichen Markteintritt und eine nachhaltige Unternehmensfinanzierung ausrichten.
  • Den Frauenanteil und die Diversität in den Gründungsteams erhöhen (Frauenanteil, Internationalität).
  • Beiträge zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung zu leisten

Die Förderung umfasst 2 Förderphasen:

  • Förderphase I: Förderung der Entwicklungsarbeiten zur Gründungsvorbereitung („Pre-Seed“)
  • Förderphase II: Förderung der Entwicklungsarbeiten beim Unternehmensstart („Seed“

Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert?
Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland

Wie (viel) wird gefördert?

  • Förderphase I: Anteilfinanzierung von bis zu 90 Prozent
  • Förderphase II: maximal 180 000 Euro, Beteiligungskapital im Verhältnis von 1 zu 3 zur Höhe des Gründungszuschusses

Welche Fristen gibt es?
Kontinuierlich, Begutachtungsstichtage jeweils am 31. März, am 31. August und am 30. November des Jahres bis zum 31. Dezember 2027

Laufzeit

  • Förderphase I: Der Förderzeitraum beträgt grundsätzlich bis zu 18 Monate. Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Gründungsprojekte kann der Förderzeitraum mit ausdrücklicher Zustimmung der Expertenjury auf bis zu 36 Monate verlängert werden.
  • Förderphase II: maximaler Förderzeitraum 18 Monate

Weiterführende Informationen / Links
https://www.exist.de/EXIST/Redaktion/DE/Downloads/EXIST-Richtlinien/Richtlinie-EFT-03-07-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Was wird gefördert?*
Unterstützt wird die Umsetzung von Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Mobilität in Deutschland, konkret in

  1. die Infrastruktur für klimafreundlichen öffentlichen Verkehr und für den kommunalen Fuhrpark,
  2. klimafreundliche Fahrzeuge,
  3. nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität
    sowie in Verbindung mit diesen Investitionen auch Aufwendungen
  4. für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung und
  5. für die Erstellung von Gutachten und Nachweisen zur Einhaltung der technischen Anforderungen

Wer fördert?
KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
  • Gemeindeverbände,
  • Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können

Wie (viel) wird gefördert?
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 %Ihrer förderfähigen Kosten, maximal 150 Millionen € pro Jahr.

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
Die Laufzeit des Darlehens beträgt mindestens 4 Jahre.

Weiterführende Informationen / Links
https://www.kfw.de/267

Was wird gefördert?*
Unterstützt wird die Umsetzung von Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Mobilität in Deutschland, konkret in

  1. Klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge,
  2. Klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung,
  3. Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft,
  4. Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität.

Wer fördert?
KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich handeln und ihren Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland haben,
  • Juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-%iger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die gewerblich handeln,
  • Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie
  • Gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller

Wie (viel) wird gefördert?
Förderkredit ab 2,05% effektiver Jahreszins für grüne Verkehrsprojekte in Ihrem Unternehmen und im öffentlichen Raum als Standardvariante
(Kredit Nr. 268): i.d.R. bis zu 50 Millionen € Kredit pro Vorhaben als Individualvariante (Kredit Nr. 269): individuell ab 25 Millionen € pro Vorhabenbis zu 100% Ihrer Investitionskosten

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr,
bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren oder mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende, bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren oder bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Weiterführende Informationen / Links
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunale-Unternehmen/F%C3%B6rderprodukte/Nachhaltige-Mobilit%C3%A4t-(268-269)/?redirect=683456

Was wird gefördert?
IraSME fördert die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen, die über den derzeitigen internationalen Stand der Technik hinausgehen. Mögliche IraSME-Projekte sind Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten mit erheblichen technischen Risiken zur Realisierung neuer oder zur deutlichen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen. Das klar beschreibbare Projektergebnis muss reale Marktchancen aufzeigen. Gefördert werden technische/experimentelle Entwicklung bis zu einem Prototyp.

Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert?

Mindestkonstellation: 2 KMU aus 2 teilnehmenden Ländern/Regionen.
  • Österreich
  • Brasilien
  • Tschechische Republik (wird sich voraussichtlich im September 2024 an der Aufforderung beteiligen)
  • Belgien (Flandern und Wallonien)
  • Deutschland
  • Luxemburg
  • Türkei

Wie (viel) wird gefördert?

Für Unternehmen: max. 60% Förderung (je nach Größe und Standort), Budget von max. 560.000 €.

Für Forschungs-/Technologieeinrichtungen: bis zu 100% Förderung, Budget von max. 280.000 €.

Welche Fristen gibt es?
Einreichungsfrist: 26.03.2025

Laufzeit
Jährlich

Weiterführende Informationen / Links
https://www.ira-sme.net/countries-regions/germany/

Was wird gefördert?
Smarte Produktionstechnologien ermöglichen verkürzte Durchlaufzeiten und eine Reduzierung der Fehlerraten bei gleichzeitig verbesserter Produktqualität. Die Verbesserung der Informationsbeschaffung durch mehr und intelligentere Sensorik erlaubt in allen maritimen Bereichen umfassende Innovationen.
Ziel des Förderschwerpunkts Maritime Digitalisierung (MARITIME.smart) ist daher die Stärkung der Transformation der maritimen Branche in Richtung Digitalisierung und Automatisierung durch die Erschließung von maritimen Technologien und Dienstleistungen mit Potential zur durchgängigen Prozessdigitalisierung sowie zur Schaffung innovativer Dienste.
Gefördert werden beispielsweise

  • das Schöpfen von Potentialen durch Vernetzung und Digitalisierung
  • Big und Smart Data
  • Methoden der künstlichen Intelligenz (KI) für maritime Anwendungen
  • robotische Systeme
  • die Erhöhung des Automationsgrades
  • autonome Technologien
  • smarte Materialien für den maritimen Einsatz
  • flexible und automatisierte Produktionstechnik
  • effiziente Produktionsorganisation für hochkomplexe Produkte
  • digital vernetzte Produktion
  • maritime Digitalisierung, Assistenzsysteme und Autonomie in der Schifffahrt
  • Mensch-Maschine-Interaktion

Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes,
  • Hochschulen,
  • Forschungseinrichtungen
  • gemeinnützige Organisationen

Wie (viel) wird gefördert?
je nach Vorhaben unterschiedlich (Entwicklung, Erprobung, Infrastruktur, Clusterbetrieb, Prozess- und Organisationsinnovationen, etc.)

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis 31. Dezember 2028

Weiterführende Informationen / Links
PtJ: Maritimes Forschungsprogramm

Was wird gefördert?

Zweck der Zuwendungen ist es, 6G-Schlüsseltechnologien und ergänzende neuartige Kommunikationstechnologien zu erforschen und deren Performanz mit Bezug auf wesentliche Kennzahlen, wie erreichbare Leistungsfähigkeit, Energieeffizienz, Sicherheit oder Resilienz in einem relevanten Anwendungskontext zu demonstrieren.
Gefördert werden Verbundprojekte, die 6G-Schlüsseltechnologien und ergänzende neuartige Kommunikationstechnologien in konkreten Anwendungen erforschen und entwickeln. Innovative Lösungen bzw. Forschungsfragen können zum Beispiel folgende Bereiche adressieren:
  • KI für Kommunikationsnetze und Kommunikationsnetze als Infrastruktur für mobile, netzgestützte KI- und Rechendienste,
  • Netz der Netze, das ein System darstellt, das verschiedene Arten (auch nicht 3GPP-Funkzugangstechnolgien) von Netzen integriert, wie zum Beispiel WiFi oder LiFi,
  • hochleistungsfähige Funkschnittstellen in Bezug auf Datenrate, Spektrumsnutzung, Zuverlässigkeit, Latenz und Energieverbrauch,
  • Konzepte für Flächenabdeckung durch ultrabreitbandige intelligente und aktiv anpassbare 6G-Antennensysteme für Gigahertz- und Terahertz-Frequenzbereiche,
  • Konzepte, die über die zellbasierte Architektur mittels verteilten Mehrantennensystemen hinausgehen,
  • neue Netztopologien und Systemarchitekturen,
  • innovative Sharing-Konzepte zur effizienten Nutzung des Spektrums,
  • flexible, modulare, skalierbare und programmierbare Infrastrukturen und Cloudimplementierungen, zum Beispiel hinsichtlich einer vertrauenswürdigen Architektur,
  • Nutzbarmachung von höheren Frequenzen im Millimeterwellen- und (Sub-)Terahertzbereich für den mobilen Funkzugang,
  • Konzepte für hohe Lokalisierungsgenauigkeit im Zentimeterbereich und die sensorische Erfassung der Umwelt mittels Kommunikationstechnologien,
  • Technologien, um abgelegene ländliche Gebiete besser versorgen zu können, wie zum Beispiel die Integration von nichtterrestrischen Kommunikationsnetzen,
  • neue Kommunikationsparadigmen und informationstheoretische Ansätze, wie zum Beispiel semantische Kommunikation.

Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?

  • staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Verbände und Vereine sowie sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Wie (viel) wird gefördert?
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen bis zu 100 Prozent. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Welche Fristen gibt es?
15.12.2024 und 15.12.2025

Laufzeit
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis 30. Juni 2027

Weiterführende Informationen / Links
Bekanntmachung (bmbf.de)

Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die der Vernetzung mit (poten­ziellen) europäischen und internationalen Projektpartnern dienen, mit dem Ziel einer gemeinsamen Antragseinreichung eines themenspezifischen Projektvorschlags insbesondere für das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (und dessen Nachfolgeprogramm ab 2028) sowie in anderen passfähigen europäischen Programmen (zum Beispiel „LIFE“, „EU4Health“, „Digital Europe“) oder für „EUREKA“-Instrumente, für die HAW antragsberechtigt sind.

Die zu beantragenden Maßnahmen sind auszurichten auf thematisch passende Calls und Förderaufrufe in den Forschungsförderprogrammen.
Dies umfasst Maßnahmen der Bildung und Verstetigung von Netzwerken mit potenziellen Projektpartnern aus dem europäischen Ausland sowie der Sondierung des Auf- und Ausbaus themenspezifischer Konsortien bis hin zur Ausarbeitung und Einreichung des Antrags.

Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW)

Wie (viel) wird gefördert?
Projektbezogenen Ausgaben können bis zu 100 Prozent im Wege der anteiligen Fehlbedarfsfinanzierung innerhalb der Laufzeit des Projekts gefördert werden. Maximal 75 000 Euro.

Welche Fristen gibt es?
Förderanträge kontinuierlich bis 30. Juni 2029 möglich

Laufzeit
Die Laufzeit der geförderten Vorhaben beträgt maximal zwölf Monate. Die Vorhaben müssen spätestens am 31. Dezember 2030 beendet sein.

Weiterführende Informationen / Links
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/08/2024-08-23-Bekanntmachung-HAW-EuropaNetzwerke.html

Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben von HAW, die in Kooperation mit außerhochschulischen Praxispartnern anwendungsnahe Forschungsfragen bearbeiten und darauf abzielen, das Forschungsprofil der HAW zu stärken.

Innovative Lösungen für wirtschaftliche und/oder gesellschaftliche Herausforderungen sollen entwickelt und um­gesetzt werden. Das Ziel besteht darin, die Forschungsergebnisse in konkrete Anwendungen zu überführen.

Die Förderung ist themenoffene und konzentriert sich auf Forschungsprojekte, die sich durch ihre An­wendungsorientierung und ihr wirtschaftliches beziehungsweise gesellschaftliches Potenzial auszeichnen.

Zuwendungsfähig sind diejenigen Ausgaben, die unmittelbar mit dem FuE-Projekt in Zusammenhang stehen. In der Regel sind dies Ausgaben für Personal, Sachmittel oder Gegenstände.

Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW)

Wie (viel) wird gefördert?
Projektbezogenen Ausgaben können bis zu 100 Prozent im Wege der anteiligen Fehlbedarfsfinanzierung innerhalb der Laufzeit des Projekts gefördert werden.

Zusätzlich Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben.

Welche Fristen gibt es?
Projektskizzen bis 16.12.2024 bzw. 28.11.2025

Laufzeit
Die Projektlaufzeit soll 36 Monate betragen. Bei der Durchführung von Promotionen wird eine Verlängerung von bis zu zwölf Monaten gewährt.

Weiterführende Informationen / Links
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/08/2024-08-23-Bekanntmachung-HAW-ForschungsPraxis.html

Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungsvorhaben mit hohem innovativem Charakter, die zur Vertiefung von bestehenden und zur Entwicklung von neuen Forschungsschwerpunkten an der Hochschule oder zu einer Weiterentwicklung des Forschungsprofils der Hochschule beitragen.

Die Förderung ist themenoffen. Die Forschungsprojekte sollen dazu dienen, neue Erkenntnisse zu gewinnen und innovative Ansätze zu entwickeln. Dabei können sowohl theoretische als auch praxisorientierte Ansätze verfolgt werden, um einen direkten Mehrwert für die jeweiligen Fachgebiete sowie potenzielle Anwendungen zu generieren.

Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW)

Wie (viel) wird gefördert?
Projektbezogenen Ausgaben können bis zu 100 Prozent im Wege der anteiligen Fehlbedarfsfinanzierung innerhalb der Laufzeit des Projekts gefördert werden.

Zusätzlich Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben

Welche Fristen gibt es?
Projektskizzen bis 30.05.2025 bzw. 29.05.2026

Laufzeit
Die Projektlaufzeit soll 36 Monate betragen. Bei der Durchführung von Promotionen wird eine Verlängerung von bis zu zwölf Monaten gewährt.

Weiterführende Informationen / Links

Was wird gefördert?

Der Bund verfolgt mit diesem Förderprogramm das Ziel, den Transformationsprozess in den Kohleregionen durch Zuwendungen nachhaltig zu unterstützen.
Das STARK-Bundesprogramm schließt dabei zwei Lücken. Zum einen können laufende Kosten wie beispielsweise Personal, Miete, Büromaterialien gefördert werden. Die STARK-Novelle macht nun eine direkte und investive Unternehmensförderung möglich.
Die förderfähigen Bereiche lassen sich insgesamt in zwölf Kategorien einteilen:
  1. Vernetzung
  2. Wissens- und Technologietransfer
  3. Beratung
  4. Qualifikation/Aus- und Weiterbildung
  5. Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
  6. Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
  7. Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
  8. Außenwirtschaft
  9. Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
  10. Stärkung unternehmerischen Handelns
  11. Innovative Ansätze
  12. Transformationstechnologien

Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen. Bei der Förderung von Unternehmen stehen KMU in den Revieren gem. §§ 2, 11 und 12 InvKG im Fokus.

Bei Organisationen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (beispielsweise Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände, die kommunale Aufgaben übernehmen) ist der dahinterstehende Träger antragsberechtigt.

Wie (viel) wird gefördert?
Je nach Förderkategorie zwischen 30 und 90%. Der maximale förderfähige Anteil für investive Maßnahmen (in Bezug auf das Gesamtinvestitionsvolumen) variiert zwischen 25 und 100%.

Die STARK Förderrichtlinie sieht zu jedem Antrag eine Beteiligung des Bundeslandes vor, in dem das Projekt wirkt. Die Länder nehmen eine Einschätzung zum Nutzen für die regionale Entwicklung vor und übermitteln dem BAFA ein Votum zum Projektantrag.

Welche Fristen gibt es?

  • für Kategorien 1-11:
    Gültigkeit der Förderrichtlinie 31.12.2038
  • für Kategorie 12: Transformationstechnologien
    Projektskizzen bis 6.12.2024 (keine Ausschlussfrist)
Bewilligung muss bis zum 31.12.2025 erfolgt sein.
Projektbeginn: 2026
Projektlaufzeit: max. 4 Jahre
spätestes Projektende: 31.12.2030

Laufzeit
Die Zuwendung wird im Regelfall für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren gewährt.

Weiterführende Informationen / Links
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/20240813-stark-novelle.pdf?__blob=publicationFile&v=5