Förderdatenbank – Wettbewerbe und sonstige Bekanntmachungen

Was wird gefördert?
Der Young European Entrepreneur Award (YEEA) ist ein Pitching-Wettbewerb, mit dem Innovation und Unternehmertum in allen Branchen gewürdigt werden.

Die Auswahl der 10 Finalteilnehmenden basiert auf:
  • Innovation
  • Gesellschaftliche, ökologische und wirtschaftliche Auswirkungen
  • Skalierbarkeit
  • Durchführbarkeit
  • Präsentation ihres Geschäftsvorhabens

Wer fördert?
Europäische Kommission: Directorate General for Internal Market, Industry, Entrepreneurship, and SMEs (DG GROW)

Wer wird gefördert?
Unternehmerinnen und Unternehmer unter 40 Jahren

Wie (viel) wird gefördert?
Als Hauptpreis erhalten die 10 Finalisten eine maßgeschneiderte Unterstützung im Rahmen eines Pre-Inkubations-/Beschleunigungsprogramms im Wert von bis zu 20.000 Euro.

Welche Fristen gibt es?
Bewerbungsschluss: 14.03.2025

Laufzeit
Die abschließende Pitching-Veranstaltung findet während der EU-Industrietage am 05.062025 im polnischen Rzeszów statt.

Die drei siegreichen Bewerberinnen und Bewerber erhalten außerdem eine kostenlose Reise zur SME Assembly 2025 im November 2025 in Dänemark.

Weiterführende Informationen / Links
https://single-market-economy.ec.europa.eu/smes/learn-and-plan-entrepreneurship/young-european-entrepreneur-award/about-award_en

Was wird gefördert?
Die Polis Mobility bietet kommunalen Akteur:innen eine Bühne – um ihre Erfolge und Herausforderungen zu teilen, voneinander zu lernen und andere Städte und Regionen zu inspirieren.

Gesucht werden en Projekte mit Modellcharakter zur Lösung von Herausforderungen in der kommunalen Verkehrswende: Im Fokus stehen bereits begonnene oder abgeschlossene “Lösungen vor Ort”, die über das Stadium einer Vision hinausgehen.
Das Themenspektrum umfasst dabei u.a.:
  • Shared Mobility
  • Mikromobilität
  • Mobility Hubs
  • Letzte Meile Logistik
  • ÖPNV
  • On-Demand Verkehr
  • Autonomes Fahren
  • Verkehrsberuhigung
  • Fahrradinfrastruktur
  • Parkraum- und Verkehrsmanagement
  • Digitalisierung der Verkehrsinfrastruktur
  • Ladeinfrastruktur
  • digitales Mobilitätsmanagement
  • Smart City
  • Stadt-Umland-Verkehr
  • lebenswerte öffentliche Räume
  • Kommunikation & Beteiligung

Wer fördert?
polisMOBILITY expo & conference in Köln

Wer wird gefördert?
Aufgerufen sind kommunale Akteur:innen, die vor Ort Herausforderungen der Verkehrswende angehen (Stadt- und Kommunalverwaltungen, städtische Tochterunternehmen wie z.B. kommunale Verkehrsbetriebe oder Stadtwerke sowie Regionalverbände) und ihre Kooperationspartner:innen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Wie (viel) wird gefördert?
Die eingereichten und von der Jury ausgewählten Projekte erhalten die Möglichkeit, auf der citySTAGE einen Kurzvortrag (15 Minuten + Diskussion) zu halten.

Alle eingereichten Beiträge kommen gleichzeitig in die Auswahl für die Posterausstellung auf der polisMOBILITY.

Welche Fristen gibt es?
Bewerbungsfrist: 28.02.2025

Laufzeit
Die Polis Mobility findet am 11. und 12. Juni 2025 statt.

Weiterführende Informationen / Links
https://www.polis-mobility.de/events/polismobility-konferenz/call-for-best-practices/

Was wird gefördert?
Gesucht werden ambitionierte, innovative und effektive Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen in Kommunen und Regionen. Die Maßnahmen und Projekte können die thematische Breite des kommunalen Klimaschutzes ausschöpfen: Beispiele sind ressourcen- und energieeffiziente Neubauten oder Sanierungsprojekte, Lösungen für die Verkehrs- oder Wärmewende, Vorhaben zum Ausbau erneuerbarer Energien etc. Wichtig ist, dass sie entweder abgeschlossen oder soweit realisiert sind, dass bereits Ergebnisse der Vermeidung beziehungsweise Reduktion von Treibhausgas-Emissionen vorliegen.

Wer fördert?
Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) mit Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert?
Städte, Landkreise und Gemeinden bzw. Gemeindeverbände

Gewünscht sind dabei auch Kooperationsprojekte, bei denen die kommunale Verwaltung mit weiteren Akteuren (zum Beispiel Vereinen, Verbänden, Kammern, Handwerk, Wirtschaft) und/oder mit anderen Kommunen sowie mit kommunalen Unternehmen zusammenarbeitet.

Wie (viel) wird gefördert?
Pro Kategorie werden zwei Kommunen prämiert. Preis jeweils: 40.000 EUR

  • Kategorie 1: Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
  • Kategorie 2: Mittel- und Kleinstädte mit 20.000 bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
  • Kategorie 3: Landkreise und kleine Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

Welche Fristen gibt es?
Bewerbungsfrist: 31. März 2025

Laufzeit
Die Gewinner werden auf der Kommunalen Klimakonferenz 2025 öffentlich bekannt gegeben und ausgezeichnet.

Weiterführende Informationen / Links
https://www.klimaschutz.de/de/wettbewerb2025

Was wird gefördert?
innocam.NRW sowie andere vorschlagsberechtigte Institutionen könnnen Vorschläge für drei Preiskategorien einreichen:

• „innovation“
• „innovation2business“ und
• „innovation2market“
Aus allen eingereichten Vorschlägen wählt die Jury zudem drei Nominierte für die Kategorie „innovation4transformation“ (Publikumspreis) aus, die mit ihren Aktivitäten in besonderem Maße auf Transformationsherausforderungen einzahlen.

Wer fördert?
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Wer wird gefördert?
Ein Unternehmen muss seinen Hauptsitz oder einen Standort mit großer Bedeutung für die unternehmerische Entwicklung von Innovationen in NRW haben.

Ein/e Wissenschaftler*in muss aktuell an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in NRW tätig sein.

Wie (viel) wird gefördert?
Die Kriterien für die Auswahl in jeder Preiskategorie sind:

  • Persönlichkeit,
  • wissenschaftliches Potenzial der Innovation und
  • wirtschaftliches Potenzial der Innovation.
Als Innovationen im Sinne dieser Kriterien gelten neue oder verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
Die Preisgelder in den jeweiligen Katgoerien betragen :
  • „innovation“ : 75.000 Euro
  • „innovation2business“: 2x 15.000 Euro
  • „innovation2market“: 15.000 Euro
  • „innovation4transformation“: 15.000 Euro

Welche Fristen gibt es?
Bewerbungsfrist: 24.02.2025

Laufzeit

Weiterführende Informationen / Links
https://innovationspreis.nrw/de/bewerbung

Was wird gefördert?
SPRIND hingegen ist ein neuartiges Instrument der Bundesregierung und verfolgt das Ziel, potentielle Sprunginnovationen zu identifizieren und zu unterstützen.

Sprunginnovationen sind von inkrementellen Innovationen zu differenzieren. Eine Sprunginnovation ist eine Innovation, die unser Leben nachhaltig zum Besseren verändert. Sie kann einen komplett neuen Markt erschaffen, einen existierenden Markt so grundlegend verändern, dass ein völlig neues Ökosystem entsteht, oder aber ein massives technologisches, soziales oder ökologisches Problem lösen.
Bei der Wahl unserer Themenfelder ist SPRIND offen, solange sie zivilen Zwecken dienen.

Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert?
Jede Art von Einrichtung ist antragsberechtigt.

Wie (viel) wird gefördert?

  • individuelle Finanzierungsstruktur
  • technologische und unternehmerische Expertise
  • Hilfe bei der Zusammenstellung von Teams

Welche Fristen gibt es?
laufend

Laufzeit
nicht festgelegt

Weiterführende Informationen / Links
https://www.sprind.org/de