Um den Akteuren des Netzwerks eine Hilfestellung im Umgang mit der neuen Gesetzgebung zum hochautomatisierten Fahren zu geben, hat innocam.NRW eine Studie beauftragt. Anhand von drei konkreten Use Cases bereitet die Studie die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben auf, identifiziert Regelungslücken und erörtert die Implikationen für die Haftung.
Für den Übergang von der Pilotphase mit einzelnen automatisierten Fahrzeugen hin zu Serienanwendungen im SAE Level 4 ist die ordnungsgemäße Betriebserlaubnis und Betriebsbereichsgenehmigung dieser Fahrzeuge unabdingbar. Deutschland hat hier eine Vorreiterrolle in Europa eingenommen und jüngst die dafür notwendige Gesetzeslage geschaffen: am 28.07.2021 trat das Gesetz zum autonomen Fahren in Kraft und am 30.06.2022 wurde die zugehörige Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Aller Anfang ist schwer
Die Herausforderung bei einer derart neuartigen Gesetzeslage liegt klar auf der Hand: die Akteure haben noch keine Erfahrung im konkreten Umgang mit dem aktuell gesteckten juristischen Rahmen und können auch nicht auf Erfahrungswerte anderer zurückgreifen. In diesem Kontext benötigen die Akteure sowohl grundsätzliche Informationen zum Hintergrund der Gesetze und den involvierten Instanzen als auch eine aufschlussreiche Interpretation der Gesetzeslage aus technischer Perspektive. Ersteren Bedarf melden vornehmlich Kommunen und Verkehrsbetriebe an, die eine Einschätzung dazu benötigen, welchen Aufwand die Einführung automatisierter Systeme im ÖPNV mit sich bringt. Die technische Interpretation ist dringliches Anliegen der Wissenschaft sowie von Unternehmen, die in der Entwicklung des automatisierten Fahrens tätig sind. Nicht zuletzt herrschen bei vielen Akteuren Unklarheiten bezüglich der Haftungsfrage.