Aus unserem Blog • Von Monika Lindemann • Januar 2022 • Wissenswertes

Der DSGVO-konforme Umgang mit personenbezogenen Daten in der automatisierten und vernetzten Mobilität

Seitdem die Datenschutz-Grundverordnung 2018 in Kraft getreten ist, sehen sich Entwickler:innen und Forschende im Bereich der automatisierten und vernetzten Mobilität immer wieder vor komplexe Anforderungen gestellt, wenn es um die Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten geht. Dazu bot innocam.NRW einen Online-Workshop, der den F&E-Akteuren am Ende mehr Sicherheit geben soll bei der DSGVO-konformen Datenverarbeitung.

In einem rund zweistündigen Seminar stellten Ulrich Worm und Ana Bruder von der Frankfurter Kanzlei Mayer Brown Germany die rechtlichen Grundlagen anhand von Fallbeispielen aus der Praxis vor und lieferten Antworten auf die zentralen Fragestellungen:

  • Welche Daten lassen sich wie DSGVO-konform verarbeiten? Was ist erlaubt, was nicht?
  • Wie können diese Daten anderen zur Verfügung gestellt werden?
  • Welche Unterschiede gibt es hierbei zwischen Universitätsinstituten, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen?

Das Thema wurde sehr anschaulich anhand von zwei Szenarien unter die Lupe genommen: der Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen eines Forschungsprojektes zur Erprobung autonomer Fahrzeuge einerseits und im Zuge der Herstellung autonomer Serienfahrzeuge auf der anderen Seite. Denn hier entscheidet sich, wie rigoros die Daten der Fahrzeugnutzer:innen oder auch von Fußgänger:innen zu schützen sind.

Juristischer Dreh- und Angelpunkt ist der unterschiedliche Zweck. Während Forschungsprojekte wissenschaftliche Zwecke verfolgen, liegen bei Serienproduktionen wirtschaftliche Zwecke zugrunde. Davon abhängig leiten sich die Rechte der involvierten Datengebenden und die Pflichten der Verantwortlichen in den FuE-Abteilungen ab. Bei wissenschaftlicher Zweckrichtung gestaltet sich der Umgang teilweise weniger strikt, unter anderem wenn es darum geht, erhobene Daten innerhalb von Forschungskonsortien auszutauschen oder sie längerfristig zu speichern. Diese privilegierte Handhabung ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung immer auch einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung zugutekommen. Im rein wirtschaftlichen Kontext hingegen darf keinerlei Beschränkung der Rechte der betroffenen Personen hinsichtlich Nutzung oder Speicherung ihrer Daten vorgenommen werden.

Interessierte, die im September 2021 nicht persönlich am Workshop teilnehmen konnten, können sich im nachfolgend bereitgestellten Vortrags-Video nachträglich aufgleisen für den Umgang mit personenbezogenen Daten im Bereich der automatisierten und vernetzten Mobilität.



Weiterführende Informationen und hilfreiche Links

Im Anschluss an den Vortragsteil entspann sich eine rege Diskussion, aus der sich weiterer Informationsbedarf ergab. Ergänzend zur Präsentation der Vorträge wurden den Teilnehmenden im Nachgang diverse Handreichungen, Positionspapiere und relevante Links zur Verfügung gestellt, die gute Hilfestellungen oder auch die richtigen Ansprechpartner für die datenschutzrechtlich korrekte Umsetzung von Vorhaben bieten:

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